Liebe Leserinnen und Leser,
Brandenburgs Verfassung wurde geändert. Antirassismus ist nun Staatsziel, wenn auch nicht Verfassungsgrundsatz, wie es eine Initiative im Landtag gefordert hatte. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Jes Möller, erklärt in diesem Newsletter, warum die Änderung richtig ist.
Kein Verein und trotzdem wie einer verboten? Das Neonazi-Netzwerk "Widerstandsbewegung Brandenburg", auch bekannt als "Spreelichter", hat dagegen geklagt und nun verloren. Es würde wie eine "Vereinigung mit organisierter Willensbildung" auftreten, so die Richter. Deshalb könnte es auch wie andere Vereine verboten werden. Wann Vereinsverbote greifen, lesen Sie hier.
Wir wünschen wie immer eine anregende Lektüre,
Ihre Redaktion