In Artikel 21(2) des Grundgesetzes heißt es "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Viele sind der Auffassung, dass dieser Artikel eine ausreichende Grundlage für ein Verbot der rechtsextremen NPD liefert.
Partei-Verbotsverfahren sind aber immer auch umstritten. Wird mit einem Verbot tatsächlich das gewünschte Ziel erreicht? Wird die NPD nach einem Verbot nicht sofort neue Strukturen aufbauen und leistet ein Verbot daher das, was sich davon versprochen wird?
Viele Argumente sprechen für ein Verbot dieser rechtsextremistischen Partei, die wiederholt verdeutlich hat, dass sie die staatliche Verfassung Deutschlands ablehnt und dabei auf alle erdenklichen Mittel zurückgreifen wird.
Zu einer Diskussion zu diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit in der öffentlichen Debatte prägenden Diskussionen zu erneuten Anlauf eines Verbotsverfahrens gegen die NPD laden wir recht herzlich ein.
Mit Thomas Willms (Bundesgeschäftsführer VVN-BdA), Moderation: Frank Hühner (Frankfurt/Oder)
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