
"Gemeinnützig“ zu sein, bescheinigt Vereinen und Initiativen, selbstlos zum Wohl der Allgemeinheit engagiert zu sein. „Gemeinnützigkeit“ öffnet Türen und Herzen. Tatsächlich ist es ein steuerrechtlicher Titel, den die lokalen Finanzämter auf Grundlage einer Liste der gemeinnützigen Zwecke vergeben – oder auch nicht.
Die Debatte um eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat an Fahrt aufgenommen, seit attac 2019 die Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof aberkannt wurde. Viele Initiativen und Vereine sind verunsichert, ob sie ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten, wenn sie sich politisch betätigen.
Wo Engagement und Demokratieförderung gefordert ist, droht politische Enthaltsamkeit, um den steuerrechtlichen Status nicht zu gefährden. Zugleich sind die Finanzämter ganz offensichtlich mit dem Thema überfordert.
Demokratisches Engagement und politische Bildung brauchen Rechtssicherheit:
Wie weit sind wir mit der Aktualisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die im Koalitionsvertrag versprochen wird?
Wir fragen die Fachleute und laden Sie ein zum Austausch.
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