
Am 23. Mai 2023 existiert das deutsche Grundgesetz seit 74 Jahren. Am 29. April jährte sich zudem bereits zum zweiten Mal die Klimaschutzgesetz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diese beiden historischen Daten nehmen wir zum Anlass, die Rolle des Klimaschutzes im Grundgesetz zu diskutieren und in den Zusammenhang mit der neuen Rechtsprechung zu stellen.
Als 2021 das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz von 2019 für „in Teilen verfassungswidrig“ erklärte, war die Begründung nicht etwa auf die Schutzpflicht aus Art. 20a GG gestützt, sondern auf die Freiheitsrechte junger Menschen, die bei einem heute unzureichenden Klimaschutz in der Zukunft gefährdet sind. Wie weit aber geht diese Freiheit – inwieweit ist sie einklagbar? Und wie verhält sie sich zur Schutzpflicht des Art. 20a GG und zu anderen Verfassungsbestimmungen? Was ist mittlerweile an neuer Verfassungsrealität zum Klimaschutz – auch abseits dieses Urteils – entstanden? Und welche laufenden oder absehbaren weiteren Verfahren, national und international, könnten diese weiter prägen?
Gemeinsam mit ClientEarth und RechtGrün laden wir dazu ein, diese und weitere Fragen am 23. Mai 2023 bei einem virtuellen Mittagsgespräch gemeinsam weiter zu diskutieren – mit Aktivist*innen der Klimarechts-Szene, Verfassungsjurist*innen, Klimaschutz-NGOs, Journalist*innen und mit allen, die sich mit dieser Grundsatzfrage unserer Zeit auseinandersetzen.
Mit:
- Sophie Backsen*, Klägerin von der Nordseeinsel Pellworm
- Dr. Maxim Bönnemann, Redakteur Verfassungsblog
- Ricarda Lang*, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
- Prof. Dr. Hermann Ott, Geschäftsführer ClientEarth
- Dr. Roda Verheyen*, LL.M., Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht, ehem. Anwältin des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE, ehem. Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht
Moderation: Jan Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
*angefragt
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen