Gemeinden können selbst erforderliche Rechtsregeln für ihr Handeln in Gemeindeangelegenheiten erlassen. Dies geschieht in Form von Satzungen, sie werden durch die Gemeindevertretung erlassen, geändert oder aufgehoben. Die Satzung ist als sogenanntes Ortsrecht, das typische Regelungsinstrument in der Gemeinde. Satzungen enthalten allgemein-verbindliche Rechtsnormen. Jede Gemeinde muss eine Hauptsatzung erlassen, sie enthält Organsationsvorschriften für das Innenrecht der Gemeinde. Daneben gibt es die Haushaltssatzung, Satzungen, die die Abgaben (Steuer-, Beitrags- und Gebührensatzungen) regeln. Auch der Bebauungsplan der Gemeinde wird als Satzung erlassen (§§ 3 und 4 Kommunalverfassung).