Am 14. Juni 1992 gaben sich die Brandenburger per Volksentscheid ihre eigene Verfassung. Da stellt sich zunächst die Frage: Was ist eine Verfassung und wozu ist sie nütze? Darauf antwortet die Verfassung gern selbst.
Liebe Verfassung, vielen Dank für dieses Gespräch. Darf ich das Du anbieten?
Ja, gern, in meinem Alter fühlt man sich recht schnell alt, wenn man ständig gesiezt wird.
Erzähl doch bitte etwas über dich.
Sehr gern! Wie viele meiner Cousins und Cousinen in den anderen Bundesländern habe ich meine Wurzeln im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe jedoch ungewöhnlich viele Eltern. Rund zwei Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten 1992 die Möglichkeit, an meiner Entstehung mitzuwirken und über mich abzustimmen.
Meine Eltern waren außerdem sehr eigenwillig. Sie wollten sich nichts aufdrängen lassen, was sie nicht wollten. Und so kann ich mit Stolz sagen, dass ich ein absolutes Wunschkind und aus dem Volk heraus entstanden bin.
Was macht eine Verfassung eigentlich?
Ich bin eine Vollverfassung. Das heißt, ich regele nicht nur den Staatsaufbau, die Kompetenzen der Staatsgewalten untereinander und lege die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen Staat und Bürgern fest, ich enthalte auch Freiheits- und Grundrechte. Übrigens, ich bin die erste Vollverfassung in einem deutschen Bundesland seit 1949.
Im Zuge der Wiedervereinigung gaben sich alle fünf neuen Bundesländer zwischen 1992 und 1994 eine Verfassung, wobei die Landtage als verfassungsgebende Versammlungen dienten. Brandenburg agierte dabei am schnellsten. Am 14. Juni stimmten 94 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für die neue Verfassung.
Geburtsdatum: 14. Juni 1992 (Volksentscheid)
Geburtsort: Potsdam
Sternzeichen: Zwilling
Geburtshelfer: 15 Parlamentarier, 15 ausgewählte Personen aus der Bevölkerung
Eltern: rund 2 Millionen wahlberechtigte Brandenburger/-innen
Umfang: 117 Artikel, 9.508 Wörter, inklusive Grundrechte und Staatsziele sowie eine Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsordnung
Deine Entstehungsgeschichte liest sich spannend…
Das hängt mit der Zeit zusammen, in der ich entstanden bin.
Du meinst die Revolution von 1989 in der DDR?
Ja, es war sehr emotional, was 1989 passiert ist. Im Sommer des Jahres erreichte die Protest- und Fluchtbewegung in der DDR ein nie gekanntes Ausmaß. Die Menschen gingen zu Tausenden auf die Straße. Es gab Demonstrationen in Berlin, Dresden, Halle, Jena, Leipzig, Magdeburg und auch Potsdam, meiner Geburtsstadt. Neu gegründete Bürgerinitiativen wie „Neues Forum“, „Demokratie jetzt“ oder die „Initiative Frieden und Menschenrechte“ forderten energisch die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft. Sie waren später ein wesentlicher Bestandteil der sogenannten Runden Tische, die auch bei meiner Entstehung eine wichtige Rolle spielten.
Die Friedliche Revolution und das Ende der Teilung der beiden deutschen Staaten kamen für die Bevölkerung in Ost und West überraschend. Fieberhaft wurde über die Deutsche Einheit und auch schon über mögliche Verfassungen diskutiert – oft sehr kontrovers. Am Anfang war gar nicht klar, dass es überhaupt neue Bundesländer geben würde.
Wie ging es denn weiter?
Schnell und gewaltig, so kann man die Veränderungen nach 1989 wohl beschreiben. 1990 entstanden im Zuge der deutschen Einheit fünf neue Bundesländer, darunter Brandenburg. Ende 1990 wurde der erste brandenburgische Landtag nach der Wiedervereinigung gewählt.
Das neue Land Brandenburg wollte sich eine Verfassung geben. Die Beteiligung der Bevölkerung war dabei ausdrücklich erwünscht und – was entscheidender ist – auch möglich. In der DDR gab es diese Mitbestimmung „von unten“ nicht. Auch in den alten Bundesländern war es kurz nach dem Zweiten Weltkrieg nicht immer möglich, die Bevölkerung einzubeziehen. Es war deshalb schon sehr bedeutend, was sich in Brandenburg damals entwickelte. Noch nie zuvor gab es eine solche offene gesellschaftliche Diskussion über Verfassungsfragen.
Am 31. Januar 1991 begann mit der Einberufung eines Verfassungsausschusses durch den Landtag die Arbeit an einem ersten Entwurf. Dem Ausschuss gehörten 15 Parlamentarier und, bis zum zweiten Entwurf, ebenso viele Nichtparlamentarier an. Darunter waren Lehrer, Pfarrer und juristische Sachverständige.
Was zeichnete die Mitglieder des Verfassungsausschusses aus? Sie waren ja quasi deine Geburtshelfer.
Ja, das kann man so sagen. Oft werden sie auch Verfassungsväter und -mütter genannt. Sie waren vor allem relativ jung. Das Durchschnittsalter der Abgeordneten im Landtag lag 1990 bei 44 Jahren. 30 Prozent waren sogar jünger als 39. Das war im Vergleich zu den anderen Bundesländern ungewöhnlich.
Durch die Erfahrungen, die sie in der DDR und dann während der Friedlichen Revolution gemacht hatten, waren demokratische Werte für sie keine leeren Worthülsen. Sie wussten, wie es ist, in einem System zu leben, das nicht frei ist, in dem man seine Meinung nicht frei äußern, demonstrieren oder reisen konnte. Diese Erfahrungen wurden als Herausforderung gesehen, es besser zu machen. Das Wichtigste aber war, dass sie aus dem Volk kamen.
Das stand ganz in der Tradition der Runden Tische, die eine breite Beteiligung der Bevölkerung am politischen Prozess vorgelebt hatten. So war eine Repräsentation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Interessen gewährleistet.
Die Nichtparlamentarier wurden von den Parteien benannt. Es wurden zwei Unterausschüsse gebildet, die Formulierungsvorschläge erarbeiteten und die inhaltliche Diskussion im Hauptausschuss vorbereiteten. Der Unterausschuss I beschäftigte sich mit den Grundrechten und Staatszielen. Der Unterausschuss II erarbeitete die Formulierungen für die Staatsorganisation.
Wie hat die Zusammenarbeit im Ausschuss funktioniert? Heute hört man in der politischen Arbeit oft von gegenseitigen Blockaden.
Die Zusammenarbeit funktionierte bemerkenswert gut. Die Mitglieder des Verfassungsausschusses kamen aus verschiedenen politischen Strömungen, manche waren in einer Partei, einige waren parteilos. Auch Vertreter der Kirchen, der sorbischen Minderheit und des Behindertenverbandes waren Mitglied im Ausschuss und besaßen volles Rede- und Stimmrecht. So konnte auf besondere Anhörungsverfahren verzichtet werden, da die Interessen unmittelbar in die Debatten einflossen. Auch die Einbindung der PDS, die heute DIE LINKE heißt, war in anderen Bundesländern nicht selbstverständlich.
Natürlich gab es parteipolitische Kontroversen. Zum Beispiel bei der Ausweitung direktdemokratischer Elemente oder der Gleichstellung von Lebensgemeinschaften mit der Ehe. Gerade zwischen den konservativen und den linksliberalen Lagern entstanden Reibungspunkte, da einige dieser Inhalte über das Grundgesetz hinausgingen. Einen wirklichen Stellvertreterkrieg, der den Parteien oft nachgesagt wurde, gab es in Brandenburg aber nicht. Hier stellten die Beteiligten Sachfragen vor Parteipolitik. Das ist der viel beschriebene Brandenburger Weg.
Du sagtest, die Mitglieder des Ausschusses waren noch jung. Konnten Sie denn eine solch wichtige Aufgabe überhaupt stemmen?
Dass sie es konnten, sieht man ja am Ergebnis (lacht). Ein Grund lag sicher in ihrer Ausbildung. 80 Prozent der brandenburgischen Abgeordneten hatten ein Studium absolviert, jedoch nicht wie in der Politik üblich in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Diese Fächer galten 1989/90 als politisch belastet. Die Abgeordneten kamen vor allem aus medizinischen, technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen. Darin liegt vielleicht auch ein Grund für die hohe Orientierung auf Sachfragen, die ich vorhin schon erwähnt hatte.
Sie bekamen jedoch auch Hilfe von juristischen Sachverständigen aus den alten Bundesländern. Ostdeutsche Experten waren größtenteils zu unerfahren, was das westdeutsche Staatsrecht betraf und so war juristische Beratung nötig.
Brandenburg wurde vor allem von Beratern aus Nordrhein-Westfalen unterstützt. Das ist heute weniger bekannt. Die Sachverständigen waren in Brandenburg gleichberechtigte Mitglieder im Verfassungsausschuss und besaßen volles Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
Wir haben jetzt viel von deiner Entstehung gehört. Was macht dich besonders? Was magst du an dir?
Da würde ich an erster Stelle das Wahlrecht ab 16 nennen. Eine recht neue Änderung, die mich aber sehr gefreut hat. Die Minderheitenrechte finde ich auch unglaublich wichtig. Die nationale Identität der Wenden und Sorben ist durch mich besonders geschützt. Zum Beispiel gilt bei Landtagswahlen für sorbische Parteien nicht die sonstige 5-Prozent-Hürde. In Sachsen gibt es so eine Regelung nicht. Auch mein Ausländerwahlrecht macht mich besonders.
Brandenburg spricht sich damit stark für die politische Mitbestimmung seiner Einwohner aus, unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören. Das Land setzt dadurch ein Zeichen für Sensibilität und Toleranz. Dieser Ansatz hat seine Wurzeln im toleranten Preußen. Leider wird die Regelung momentan noch durch das Grundgesetz begrenzt und kann nicht angewendet werden. Großeltern tun sich eben manchmal schwer mit Neuerungen…
Und was ist mit der direkten Demokratie?
Ah ja, auch so ein Punkt, wo sich das Grundgesetz schwer tut. Es gibt natürlich Elemente der Volksgesetzgebung auf Landes- und Kommunalebene. Das war meinen Eltern ein besonderes Anliegen, diese Möglichkeit der Mitbestimmung zu haben. Die Hürden sind jedoch unterschiedlich hoch und nicht alle Themen können zur Abstimmung dem Landtag vorgelegt werden. Der Haushalt ist wie in allen anderen Ländern tabu. Brandenburg ist jedoch das einzige der fünf neuen Bundesländer, das seiner Bevölkerung eine Auflösung des Landtags per Volksbegehren und Volksentscheid erlaubt.
Und was magst du an dir nicht?
Seufz, ich bin ja mit dem Internet und dem Smartphone aufgewachsen und finde, mein Datenschutz- und Informationsgesetz gehört dringend überholt. 1992 wurde in Brandenburg als erstem und einzigem Bundesland das Grundrecht auf Datenschutz und Akteneinsicht in der Verfassung festgeschrieben.
1998 verabschiedete der Landtag das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz – das erste seiner Art in der Bundesrepublik Deutschland. Grund dafür war ein Selbstverständnis, wonach die Verwaltung nicht vor neugierigen Bürgern zu schützen ist, sondern für die Bürgerinnen und Bürger zu handeln hat. Dieser damals fortschrittliche Aspekt wurde mittlerweile von der Zeit und vor allem von den neuen Medien überholt.
Die Brandenburger Behörden müssen zum Beispiel immer wieder Anfragen ablehnen, weil die aktuelle Gesetzeslage ihnen keine größere Informationsfreigabe erlaubt. Eine zeitgemäße Anpassung ist dringend erforderlich.
Auch finde ich die Hürden bei der Volksgesetzgebung zu hoch, das sollte angepasst werden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken.
Magst du Veränderungen?
Das ist eine interessante Frage. Ich habe nichts dagegen, würde ich sagen. Und etwas Übung habe ich auch darin. Es gab seit meiner Geburt insgesamt zehn Änderungen, bei denen 31 Artikel und einmal die Präambel umformuliert, neugefasst oder Abschnitte eingefügt wurden. Meist waren es Kleinigkeiten oder nötige sprachliche Aktualisierungen, aber die Einführung des Wahlalters ab 16 Jahren 2011 oder die Festschreibung der Antirassismusklausel im Jahr 2013 waren große Schritte. Da rückt man schnell wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Am liebsten agiere ich jedoch aus dem Hintergrund. Wie ein stabiles Gerüst, auf dem alles aufbaut und das versucht, alle zusammenzuhalten.
Eine letzte Frage: Was wünschst du dir für die Zukunft?
Dass man mich nicht vergisst. Dass man sich an die Werte erinnert, aus denen heraus ich entstanden bin und die ich verkörpere. Ich möchte weiter wachsen. Man kann mit mir arbeiten, ich bin offen. Das wichtigste ist ein stabiles Land mit Bürgerinnen und Bürgern, die in Frieden zusammen leben.
BLPB, Juni 2017
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Kommentare
Kommentieren25 Jahre Verfassung Brandenburg
"Die Verfassung hält symbolisch ein verbindend-verbindliches Versprechen fest, an das Politik und Gesellschaft immer wieder erinnert werden müssen. Sie ersetzt aber nicht die demokratische Auseinandersetzung um die richtige Politik."
Warum jeder die Verfassung gelesen haben sollte, erklärt der Philosoph Heinz Kleger von der Universität Potsdam (PNN, 14.06.2017)
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