Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Volksbegehren
Vorgang, bei dem das Volk selbst eine gesetzliche (Neu-) Regelung zur Abstimmung vorschlägt. Dafür bringt es selbst einen Gesetzentwurf in das Parlament ein.
Die Landesverfassung ermöglicht es den Bürgern, eigene Anträge im Landtag zur Abstimmung vorzulegen. Dafür gibt es ein dreistufiges Verfahren. Auf die Volksinitiative folgen das Volksbegehren und der Volksentscheid. Rechtlich bindend ist der Bürgerwille jedoch nicht.
Brandenburgs Verfassung zielte von Anfang an darauf ab, die direkte Einmischung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse zu ermöglichen. In der Realität bleibt der Volkswille aber oft ohne politische Auswirkungen, meint Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie e.V.