Der am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle unterzeichnete Deutsch-Französische Freundschaftsvertrag ist als Élysée-Vertrag in die Geschichte eingegangen. Im Amtssitz des französischen Staatspräsidenten, dem Élysée-Palast in Paris, besiegelte der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik das Ende einer langen historischen Periode der „Erbfeindschaft“ und verlustreicher Kriege zwischen Deutschen und Franzosen.
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E wie Elysée-Vertrag
Der Vertrag verpflichtete die Regierungen in Bonn und Paris zu Konsultationen in wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Ebenso wurden Treffen auf Regierungsebene in regelmäßigen Abständen beschlossen.
Der Vertrag trat nach der Ratifizierung am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk.
Referent: Prof. Jean Mortier (Universität Paris 8)
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