Als die Lichter in Europa erloschen: Der 1. Weltkrieg in der europäischen Erinnerung

Bildungsurlaub / Politische Studienreise

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Als erster moderner Krieg bildet der Erste Weltkrieg eine Zäsur in der europäischen Geschichte. Die Millionen Toten, die Industrialisierung der Vernichtung und die globale Reichweite des Konflikts brachten ein jähes Ende an den Fortschrittsglauben des 19. Jahrhunderts mit sich. Mit dem Fall mehrerer Kaiserreiche sind seine Folgen nicht nur in einschneidenden Verschiebungen der europäischen politischen Landschaft zu bemessen, der Krieg brachte auch einen eingreifenden gesellschaftlichen Wandel und (zivil-)gesellschaftliche Initiativen für ein neues Europa mit sich. Mit diesen geht ein national differenzierter Erinnerungsdiskurs einher. Denn während der Erste Weltkrieg in der deutschen historischen Wahrnehmung lange eine untergeordnete Rolle spielte, nimmt er in der Erinnerungskultur anderer ehemaliger Kriegsparteien eine zentrale Rolle ein.

Anlässlich des 100jährigen Endes des Ersten Weltkriegs werden wir uns mit den Folgen des Ersten Weltkriegs für Europa beschäftigen und mögliche Lehren für heutiges Erinnern diskutieren. Mit den Besuchen verschiedener Gedenk- und Erinnerungsorte an der ehemaligen Westfront in West-Flandern und dem Museum In Flanders Fields in Ypern wird der Umgang mit der „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“ aus verschiedenen nationalen Perspektiven thematisiert und reflektiert.

Die Seminargebühr enthält Unterkunft und Verpflegung (HP) sowie die Tagesexkursion nach Flandern inkl. Museumseintritt. Studierende zahlen eine ermäßigte Seminargebühr von 170,00 Euro. Die Anreisekosten sind selbst zu tragen und zu organisieren. Anmeldeschluss ist der 07.09.2018

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen (NRW) können Bildungsurlaub für dieses Studienseminar beantragen. In diesem Fall muss die Anmeldung mit dem Vermerk ‘Bildungsurlaub’ bereits bis zum 12.08.2018 erfolgen, damit die Unterlagen für die fristgerechte Beantragung beim Arbeitgeber rechtzeitig von uns ausgestellt werden können. Weitere Informationen zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW finden sich hier.

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