die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert.
Ein Ziel dieser Konvention ist die Inklusion, das heißt, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auch in den Regelschulen unterrichtet werden und nicht in eigenständigen Förderschulen.
Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten "Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache" hat die Landesregierung geplant, die Inklusion ab dem Schuljahr 2015/2016 einzuführen.
Was muss bis dahin geschehen? Neben den nötigen Investitionen in die Ausstattung und Infrastruktur der Schulen, braucht es genügend Personal mit sonderpädagogischer Kompetenz. Zudem scheinen momentan unterschiedliche Zuständigkeiten bei den Behörden zu Problemen und mehr Aufwand für die Eltern zu führen. Die Kommunen müssen sich auf zusätzliche Kosten vorbereiten.
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