
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
So steht es im Grundgesetzt der BRD (Art.3), aber die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht oft anders aus. Vorurteile, Gewohnheiten und Unwissen führen leider noch immer oft zu Ungleichbehandlung. In diesem Seminar wollen wir uns mit verschiedenen Diskriminierungsformen beschäftigen und vor allem herausfinden, welche Möglichkeiten wir haben, Vorurteilen und Diskriminierung effektiv entgegenzutreten. Denn alle Menschen haben ein Recht auf die Wahrung ihrer Würde und auf Chancengleichheit!
Die Seminarsprache ist Deutsch.
Die Verpflegung findet teilweise in Selbstorganisation statt - die Gruppe bekommt ein eigenes Budget und organisiert die Verpflegung in verantwortlichen Kleingruppen.
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