Seit 24. Oktober 2015 gilt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Das Gesetz bringt umfassende Verschärfungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge und stellen flüchtlingspolitisch einen Roll Back dar. Flüchtlinge müssen bis zu sechs Monaten in
überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, was auch eine Ausweitung der Residenzpflicht und des Arbeitsverbots bedeutet. Für Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten gilt dies bis ihrer Abschiebung. Das Gesetz erschwert den Zugang zu Integrations- und Versorgungsleistungen sowie Unterstützungsstrukturen erheblich und soll vordergründig Abschiebungen erleichtern. Derzeit werden weitere Verschärfungen überlegt, die den Zugang zu einem fairen Asylverfahren, zur Rechtsberatung und Gesundheitsversorgung deutlich weiter erschweren sollen und einen schwerwiegenden Einschnitt in das Recht auf Asyl und andere Grundrechte bedeuten.
Diese Verschärfungen konterkarieren die proklamierte Aufnahmebereitschaft der Politik und die tatsächliche, täglich praktizierte Unterstützung von Flüchtlingen in der Zivilgesellschaft. Was dies auf Landesebene bedeuten kann und wie sich der Charakter der Erstaufnahmeeinrichtungen hin zu Haltebecken für schutzsuchende Flüchtlinge und Ausreiselagern verändern könnte, wollen wir gemeinsam auf der Sitzung diskutieren. Welche politischen Handlungsmöglichkeiten gibt es und wie kann man Flüchtlinge unter diesen verschärften Bedingungen unterstützen?
Als Referentin konnten wir Rechtsanwältin Andrea Würdinger gewinnen.
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