Neues Spiel, neues Glück? Nach drei Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der im Jahr 2012 verabschiedeten Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg schien der Weg vorgegeben für den weiteren Verlauf der Energiewende im Land Brandenburg.
Im Ergebnis der Bundestagswahl droht sich der Rahmen für die Gestaltung der Energiewende jedoch erneut zu ändern: Anfang dieses Jahres hat der Bundeswirtschaftsminister angekündigt, die Förderung für Windenergieanlagen an Land bis 2015 um bis zu 20% zu kürzen. Gleichzeitig soll der Zubau neuer Anlagen ab einer Kapazitätsgrenze von 2.500 MW durch die Absenkung der Förderung gedrosselt werden. Auch die Zahl der Zahlungsbefreiungen von der EEG-Umlage soll verringert werden: So soll künftig auch selbst produzierter Strom aus erneuerbaren Energieträgern der Zahlungspflicht der EEG-Umlage unterliegen. Reformen also, die auch das Energieland Brandenburg tangieren.
Gleichzeitig revidiert auch die Europäische Union ihre Ziele: Im Oktober 2009 wurde beschlossen, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 bis 95% gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu reduzieren. Am 22.01.2014 hat die Europäische Kommission nunmehr eine Mitteilung mit dem Titel "Ein politischer Rahmen für Klima und Energie für den Zeitraum von 2020 bis 2030" vorgelegt. Zudem ist offen, auf welche energiepolitischen Akzente sich die neue Kommission nach der Europawahl verständigen wird.
Die Brandenburger Landesregierung hat 2012 die Energiestrategie 2030 als novelliertes Papier der Energiestrategie 2020 verabschiedet. Neben Soll-Zahlen umfasst diese auch Maßnahmen zu deren Realisierung. Allerdings korrelieren diese nur unzureichend mit den sich derzeit herausbildenden Zielen des Bundes. Und auch die Kommunen erarbeiten eigene Energiekonzepte, die nicht in jedem Fall deckungsgleich mit denen des Landes sind.
An Strategien scheint es also nicht zu mangeln, an der operativen Umsetzung dafür umso mehr!
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