Europas Migrationspolitik beginnt weit vor den EU-Außengrenzen: EU-Staaten schließen Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten, damit diese bereits an ihren Landesgrenzen Migrant/innen und Fliehende auf dem Weg nach Europa aufhalten. Im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens werden Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland gekommen sind, nach Möglichkeiten direkt zurück in die Türkei abgeschoben – ohne Prüfung ihrer eigentlichen Asylgründe. In der Nachbarschaftspolitik mit den nordafrikanischen Staaten Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko werden Entwicklungsgelder mitunter an Bemühungen zur Migrationskontrolle gekoppelt; europäisches Geld fließt in Grenzschutz und Überwachungsmaßnahmen, um Flucht und Migration zu kontrollieren.
Bedeutet diese Ausgestaltung der Migrationspolitik das Ende des europäischen Flüchtlingsschutzes? Wie sind die Migrationspartnerschaften und das EU-Türkei-Abkommen völker- und menschenrechtlich einzuordnen? Ist die Zusammenarbeit mit teils autoritären, teils fragilen Staaten mit dem Anspruch europäischer Werte vereinbar? Und welche alternativen Modelle gibt es?
Anmeldung: https://www.vfh-online.de/seminare
Das Seminar richtet sich an junge Erwachsene ab 18 Jahren. Die Teilnahme am gesamten Programm sowie die Übernachtung in der Tagungsstätte sind verbindlich. In der Seminargebühr sind Übernachtung und Verpflegung (VP) enthalten. Die Seminargebühr wird bar auf dem Seminar entrichtet. Die Reisekosten sind selbst zu tragen und zu organisieren.
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