Feindbild Islam - Antimuslimische Einstellungen in der Gesellschaft

mit Prof. Dr. Achim Bühl, Beuth Hochschule für Technik Berlin

Vortrag und Diskussion in Wittstock

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Bundespräsident Wulff erklärte im letzten Jahr, dass auch der Islam inzwischen zu Deutschland gehöre. Pro-Bewegungen, islamfeindliche Internetblogs, die sogenannte „Sarrazin-Debatte“ und Diskussionen zu Moscheebauten lassen allerdings Zweifel aufkommen, ob dieser Gedanke auch von der Mehrheit der deutschen Gesellschaft getragen wird. Auch die Medienberichterstattung trägt dazu bei, dass der Islam in der öffentlichen Wahrnehmung als Problem erscheint. Zusätzlich bestätigen Studien ein auffallend hohes Ablehnungsverhalten der deutschen Mehrheitsgesellschaft gegenüber MuslimInnen. In einer repräsentativen Umfrage stimmte fast jeder zweite der Befragten der Aussage zu, „es lebten zu viele Muslime in Deutschland“. Der Soziologe Achim Bühl spricht über die wachsende Islamfeindlichkeit in Deutschland. Was bedeutet es, wenn Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Islam abgewertet oder ausgegrenzt werden? Welche Rolle spielen rassistische Denkweisen in der Debatte über den Islam in Deutschland?

Prof. Dr. Achim Bühl lehrt Soziologie an der Beuth Hochschule für Technik Berlin. Zu seinen Fachgebieten zählen u.a. die Islamwissenschaften und Rassismusforschung. Er ist Autor des Buches „Islamfeindlichkeit in Deutschland“ (2010).

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes „SPACES – Information, Debatte, Training für Toleranz“ der Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg statt und wird von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung und im Bundesprogramm „XENOS – Integration und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung per E-Mail oder Fax wird gebeten:

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.
 

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