Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts ist umstritten. Zwar stößt die Rechtsprechung gegenüber den „Mauerschützen“ weithin auf Zustimmung. Sie erhielten – wenn sie nicht im Exzess handelten – Freiheitsstrafen auf Bewährung. Wer als Offizier den Schießbefehl weitergab, erhielt bis zu fünf Jahren Gefängnis. Und Egon Krenz ist als einer der Befehlsgeber zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Sprichwort „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ fand hier keine Bestätigung.
In anderen Bereichen fällt die Bilanz der Strafverfolgung unbefriedigender aus. So wurden die Verbrechen im DDR-Strafvollzug kaum geahndet. Auch Verfahren gegen die Stasi blieben eine Ausnahme. Wegen „Zersetzung“ wurde nicht einmal Anklage erhoben, obwohl sie als schwere Körperverletzung zu qualifizieren ist. Und insbesondere belastete DDR-Richter und -Staatsanwälte kamen erstaunlich glimpflich davon. Wieso herrschte hier bei der Strafjustiz nach 1990 offensichtlich Beißhemmung?
Referat:
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., München
Podium:
- Dr. Matthias Bath, Staatsanwalt, Berlin
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
- Prof. Dr. Rainer Schröder, Humboldt Universität zu Berlin
- Dr. Falco Werkentin, Soziologe und Justizforscher, Berlin
Moderation:
- Hans-Hermann Lochen, Ministerialrat im BMJ a. D., Berlin
Veranstalter: Robert-Havemann-Gesellschaft e.V, Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen und das Forum Recht und Kultur im Kammergericht e.V.
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