Schwere Naturzerstörung gehört zu den wesentlichen Treibern von Klimakrise und Artensterben. Jeden Tag sterben weit über 100 Arten aus. Das Problem ist systemisch und wird vom aktuellen Rechtssystem befördert: Schäden an der natürlichen Mitwelt werden von Behörden genehmigt, von Regierungen mit Milliarden-Subventionen gefördert und von Gesellschaften geduldet.
Umweltverbrechen sind mittlerweile auf Platz 4 der organisierten Kriminalität vorgerückt und generieren jährliche Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro. Das Äquivalent der Schäden, die durch legalisierte Naturzerstörung verursacht werden, dürfte noch deutlich höher liegen.
Daher müssen wir uns fragen: Welche Rolle kann und sollte das Recht spielen, um dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust und der sich zuspitzenden Klimakrise Einhalt zu gebieten?
Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind.
Damit ist die internationale Debatte um die (Wieder-)Einführung von Naturzerstörung ins Völkerrecht - als 5. Verbrechen gegen den Frieden - auf besonders dringliche Weise in Deutschland angekommen.
Wir nehmen das zum Anlass, zu diskutieren, welchen Beitrag das Völker(Straf-)recht im Allgemeinen und die Neufassung der EU-Richtlinie im Besonderen zum Schutz der Umwelt leisten können.
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