Die Rechnungskontrolle ist eine Aufgabe, die in Brandenburg zu wenig Beachtung findet. Durch mangelnde Aufsicht sind kreiseigene und städtische Gesellschaften in ihrer Entwicklung behindert oder führen zu Fehlentwicklungen. Die Rechte von Mitgliedern in Aufsichtsräten sowie in Rechnungsprüfungsausschüssen werden dargestellt, Bilanzen und deren Systematik erklärt. Anhand eines konkreten Beispiels soll die Arbeit dargestellt und von den Teilnehmenden vertieft werden.
Referentinnen: Sieglinde Reinhard (Landesrechnungshof Brandenburg) angefragt,
Inge Cerwinske (Stadtfraktion Fürstenwalde)
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