Ist die Hegelsche Rechtsphilosophie von 1821 das Produkt eines durch die Karlsbader Beschlüsse von 1819 zum Opportunismus genötigten preußischen Staatsbeamten oder hat sie, als erste, die Notwendigkeit für moderne plurale Gesellschaften, zwischen verschiedenen Sozialformen vermitteln zu müssen, erkannt? Kann die Hegelsche Dialektik die Begründungslast seiner politischen Philosophie leisten oder dient die Logik zur Legitimation der Erbmonarchie? In diesem Seminar soll eine Einführung in das Denken der Hegelschen Staatsphilosophie gegeben werden, indem wir, nach einer grundlegenden Einleitung in den Text der "Grundlinien der Philosophie des Rechts" (1821), verschiedene zentrale Ausschnitte desselben lesen. Die Texte werden in der ersten Seminarveranstaltung ausgegeben.
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