Im vergangenen Jahr sorgte eine Entscheidung des OLG Stuttgart für Aufsehen, die zur vorläufigen Verurteilung eines Vertreibers antifaschistischer Aufkleber, Kleidungsstücke etc. wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen führte. Die Verwendung von Hakenkreuzen sei auch dann strafbar, wenn sie durchgestrichen oder in einer Mülltonne erschienen. Denn die fragliche Vorschrift wolle solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich verbannen. Der BGH hob das Urteil im März auf. Es soll am „Extrembeispiel“ untersucht werden, was Justiz KANN, DARF und SOLL ... Gäste: * Prof. Dr. Uwe Hellmann Professur für Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, Juristische Fakultät, Universität Potsdam * Prof. Dr. Hans-Julius Schneider Professur für theoretische Philosophie, Institut für Philosophie, Philosophische Fakultät, Universität Potsdam * Menschen aus der Praxis.
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