Mit der „Agenda 2010“ hat die Bundesregierung
einen umfassenden Ansatz zum Umbau des Sozialstaats vorgelegt. Neben Gesundheitsreform und Änderungen im Arbeitsrecht steht die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission des Jahres 2002 im Vordergrund der Regierungspolitik.
Mit den „Hartz-Reformen“ wurde das System der Arbeitsförderung und –vermittlung grundlegend verändert. So wurden mit Hartz I und II zu Beginn des Jahres 2003 Maßnahmen getroffen, um mehr Arbeitslosen
einen Erwerb zu ermöglichen. Mit den Personalserviceagenturen
stieg der Staat in den Arbeitskräfteverleih ein, mit den Ich-
AGen bekommen seitdem Arbeitslose die Möglichkeit, sich auf niedrigem Niveau und ohne großen Aufwand selbständig zu machen.
Und seit 2004 heißt die Zentrale der Arbeitslosenversicherung in Nürnberg „Bundesagentur für Arbeit“ und wird nach und nach so umgebaut, dass sich mehr Mitarbeiter mit der Vermittlung von Arbeitskräften
befassen. Das größte Projekt der „Reformen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist aber die Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II ab 2005 („Hartz IV“). Die Einführung von „Hartz IV“ war sehr umstritten: Tausende
Demonstranten zeigten im Laufe des Jahres 2004 ihren Unmut gegen eine aus ihrer Sicht unsoziale Politik auf Kosten der sozial Schwachen. Und auch die tatsächliche Umsetzung von Hartz IV seit Anfang 2005
sorgt weiterhin für viele Diskussionen. Wir werden die aktuelle Situation der Arbeitsmarktpolitik betrachten und die Hartz-
Reformen noch einmal Revue passieren lassen, um anschließend ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zum Abschluss des Seminars wird ein Experte die Sicht der Wirtschaftswissenschaft auf die Reformpolitik
erläutern.
Teilen auf
Bewertung
Neuen Kommentar hinzufügen