Die Wege von und nach Berlin (West) waren auch nach Inkrafttreten des Transitabkommens im Juni 1972 keine unbewachten Korridore, denn die DDR hatte die Möglichkeit, ihr Recht bei „Missbrauch“ des Transits gegenüber den Reisenden durchzusetzen. Das betraf in erster Linie Fluchtfälle, also Handlungen, bei denen DDR-Bürger über die Transitstrecken mit Westhilfe „ausgeschleust“ wurden. Diese Vorgänge und die stark ansteigenden Zahlen an Transitbenutzern machten nach Ansicht der DDR-Verantwortlichen, insbesondere der Leute um Stasi-Chef Erich Mielke, eine verstärkte, personalintensive Beobachtung notwendig, denn neben den Fluchtmöglichkeiten lösten vor allem Kontaktaufnahmen und „Warenübergaben“ Sicherheitsängste aus.
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