Vom Völkermord-Tribunal wider Willen zum Internationalen Strafgerichtshof

Wissenschaftliche Konferenz

Die Konferenz zeichnet die historisch-systematische Genese des Völkerrechtes und des internationalen Strafrechts nach. Ausgehend vom Berliner Prozess gegen den Attentäter des ehemaligen osmanischen Großwesirs Talaat Pascha 1921, der für Raphael Lemkin Anstoß war, über völkerrechtliche Gesetzgebung nachzudenken, soll auch danach gefragt werden, welche Wirkungsmöglichkeiten, aber auch welche Wirkungsgrenzen die gegenwärtigen Institutionen internationaler Strafgerichtsbarkeit haben.

In Kooperation mit dem Hamburger Institut für Sozialforschung und den Berliner Colloquien zur Zeitgeschichte

Referentinnen und Referenten:

Prof. Dr. Manfred Aschke (Weimar/Gießen), Dr. Gerd Hankel (Hamburg), Dr. Stefan-Ludwig Hoffmann (Potsdam/Berkeley),  Dr. Rolf Hosfeld (Potsdam),  Wolfgang Kaleck (Berlin), Alexandra Kemmerer (Berlin), Prof. Dr. Heike Krieger (Berlin), Prof. Dr. Andreas Zimmermann (Potsdam)

Moderation: Prof. Dr. Manfred Aschke, Dr. Gerd Hankel, Roy Knocke

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