Das Interesse an der Patientenverfügung ist ungebrochen. Umfragen zufolge wollen die meisten Menschen selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen sie bei Krankheit, Schmerzen und Leiden wünschen. Gerade dann, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können. Doch bisher ist die Patientenverfügung noch nicht gesetzlich geregelt. Viele Menschen fragen sich, ob Ihr Wille letztlich auch befolgt wird. Aber was bedeutet ein Patientenverfügungsgesetz? Kann ich auch nach heutigem Recht schon bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll? Wie muss eine Patientenverfügung verfasst sein und wer hilft mir dabei?
Wir wollen die Gesetzesberatungen zum Anlass für eine Veranstaltung nehmen, bei der wir mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Gemeinsam mit Experten aus der Medizin, aus Verbänden und der Politik wollen wir die Anforderungen an ein solches Gesetz und die bereits bestehenden Vorsorgemöglichkeiten diskutieren.
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