Zum Frieden raten

Afghanistan-Einsatz und evangelische Friedensethik

Abendforum

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan wird beendet, die Räumung von Stützpunkten hat begonnen, die Truppen ziehen ab. Noch ist nicht abschließend entschieden, wie es in Afghanistan weitergehen soll. Mit dem Bürgerkrieg in Syrien sind zugleich neue, drängende Fragen aufgeworfen: Wie soll die internationalen Gemeinschaft auf den Machtkampf reagieren, was kann sie zum Schutz der Zivilbevölkerung beitragen? Wo sind die Grenzen eines Einsatzes für deutsche Interventionskräfte? Und welche Rolle fällt der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik künftig bei der Lösung lokaler Konflikte und im internationalen Kontext zu? 

Vor diesem Hintergrund diskutieren wir die aktuelle Stellungnahme der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD zum Afghanistaneinsatz.  Die neue friedensethische Positionierung der Kammer dreht sich um das Leitbild vom „Gerechten Frieden“, wie es in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007 entwickelt wurde. Die kirchliche Stellungnahme soll das Gewissen Einzelner schärfen und eine grundsätzliche theologisch-ethische Urteilsbildung in der Gesellschaft unterstützen – und sie reflektiert Erfahrungen aus dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Welche Orientierungskraft kommt einem friedensethischen Leitbild wirklich zu? Wie prägt das Leitbild einer rechtsbasierten Friedensordnung politische Entscheidungsprozesse und wie kann es das Gewissen der verantwortlich Handelnden schärfen? Und - nicht zuletzt - welche Bedeutung kann ein christliches Leitbild für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz entfalten?

Die Kammer für Öffentliche Verantwortung hat unterschiedliche friedensethische Positionen innerhalb der evangelischen Kirchen miteinander ins Gespräch gebracht. So ist das zur Diskussion stehende Papier Ergebnis vertiefter, kontroverser Debatten. Gemeinsamer Grund ist die Überzeugung, dass in Krisen- und Konfliktregionen eine rechtsbasierte Friedensordnung aufzubauen und zu stabilisieren ist - und die Gewaltlosigkeit dabei vorrangiges Gebot ist. Unterschiedliche Urteile aber ergeben sich in der Anwendung auf den konkreten Einsatz. Die Stellungnahme der Kammer macht dies in verschiedenen argumentativen Gabelungen deutlich.

Wir möchten Ihnen die Stellungnahme der Kammer vorstellen und offen mit Ihnen diskutieren.

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