Gebietsreformen

Weniger Menschen, mehr Alte, eine ungleiche Bevölkerungsverteilung und enge Finanzen - so sehen die Prognosen für das Land Brandenburg im Jahr 2030 aus. Die Politik reagiert mit Gebietsreformen und lädt die Bürger ein, sich zu beteiligen.

Kienitz in Brandenburg
Viel Landschaft und wenig Menschen in Brandenburg. Foto: eiapopeia | flickr | CC BY-NC-SA 2.0

Gebietsreform, das klingt nach Verwaltung und damit langweilig, zumindest für die meisten Bürger. Denn was haben sie zum Beispiel mit der EK 5/2 zu tun? Das kann viel sein, denn für die Brandenburger könnten deren Empfehlungen tiefe Einschnitte in ihren Alltag haben. Wer zum Beispiel in Frankfurt/Oder wohnt oder in Cottbus oder in einer Gemeinde mit bis zu 5.000 Einwohnern, für den wird es richtig spannend. Die soll es künftig nämlich nicht mehr geben, sondern kleinere Gemeinden sollen sich zu größeren Einheiten zusammenschließen. Auch die kreisfreien Städte im Land - Brandenburg/ Havel, Cottbus und Frankfurt/Oder - sollen ihren Status verlieren. Nur Potsdam als Landeshauptstadt bleibt erhalten. Das meint zumindest die EK 5/2: die Enquete-Kommission „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“. Ein XXL-Name für eine XXL-Aufgabe.

Hinter den Überlegungen stehen Zahlen und Prognosen über den demografischen Wandel. Im Jahr 2030 rechnet das Amt für Statistik in Brandenburg mit einem Bevölkerungsstand von noch 2,251 Millionen Einwohnern. Gegenüber 2010 wäre dies ein Rückgang von 10 Prozent oder etwa 253.000 Menschen. Folgt man den Vorhersagen, nimmt dabei die Zahl der Einwohner im Berliner Umland, dem so genannten "Speckgürtel" zu, während sie in den berlinfernen Gebieten zurück geht.

Zusätzlich verändert sich die Altersstruktur merklich. Insbesondere die Zahl der Hochbetagten (80 Jahre und älter) wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung überproportional zunehmen und sich bis zum Jahr 2030 mehr als verdoppeln. Demgegenüber wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) um mehr als ein Viertel zurückgehen.

Diese Trends haben auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Land und zwar negativ. Denn wenn die Einnahmen zurück gehen, weil immer weniger Menschen erwerbstätig sind, dann sind Gemeinden und Kommunen nur bedingt handlungsfähig. Darauf hat der Landtag im März 2011 reagiert und die EK 5/2 eingesetzt. Die Kommission soll die bisherigen Verwaltungsreformen im Land begutachten und dem Landtag Empfehlungen für künftige Reformen geben.

Also doch nur ein Amtsvorgang ohne Bürger? Genau das ist es eben nicht. Die Sitzungen der Kommission sind öffentlich und finden in der Regel im Gebäude des Landtages in Potsdam statt. Jeder interessierte Bürger kann daran teilnehmen. Wer konkrete Vorschläge hat, wie er sich die Kommunal- und Landesverwaltung im Jahre 2020 vorstellt, kann dies auch schriftlich tun - einfach eine E-Mail an die Kommission schicken.

Reformbedarf

Beteiligung leicht gemacht:
Wer an den Sitzungen der Enquetekommission teilnehmen möchte, kann sich unter 0331 966-1197 oder mit einer E-Mail ek5-2@landtag.brandenburg.de anmelden. Dort können auch konkrete Vorschläge eingereicht werden. Die aktuellen
Sitzungstermine und den Sitzungsort gibt es auf www.ek-2020.brandenburg.de

In Brandenburg gilt das Prinzip einer weitgehend dezentralen Aufgabenwahrnehmung. Grundlage für eine entsprechende Verwaltung ist die Wirtschaftskraft der einzelnen Gemeinde. Ist diese nicht gesichert, werden Vergrößerungen oder Zusammenlegungen einzelner Gemeinden ins Auge gefasst.

Warum aber schon wieder eine Reform? Die letzte Gemeindegebietsreform gab es 2003. Damals blieben von 1.479 Gemeinden nur 422 übrig. In der jetzigen Reformrunde geht es zwar  in erster Linie um eine Fusion der Landkreise, aber auch die Gemeindereform scheint inzwischen schon wieder überholt. Die Einwohnerzahl zahlreicher Gemeinden und Ämter ist erneut unter das Niveau der damaligen Richtgrößen von 5.000 Einwohner für amtsfreie Gemeinden und Ämter sowie 500 Einwohner für amtsangehörige Gemeinden gesunken. Dies gilt für 15 amtsangehörige Gemeinden sowie 27 amtsfreie Gemeinden und 12 Ämter. 10 amtsfreie Gemeinden haben sogar weniger als 4.000 Einwohner. Nach der Bevölkerungsprognose wird die Zahl solcher Kommunen bis 2030 deutlich steigen.*

Vor allem aber hat sich, so ein Zwischenergebnis der Enquete-Kommission, die finanzielle Lage der meisten Kommunen erheblich verschlechtert. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Es sei denn, es wird etwas dagegen getan. Einen viel versprechenden Weg sieht die Kommission in der Senkung der Verwaltungskosten. Doch dazu gehöre auch, die Kleinteiligkeit der kommunalen Verwaltung zu überwinden. In ihrem letzten Beschluss vom 17. Juni 2013 spricht die Kommission von 7 bis 10 Landkreisen, die am Ende der Reform entstehen sollen.

Darüber hinaus geht es in der laufenden Reform aber auch um mehr Bürgernähe. Denn wenn Verwaltungen und Ämter wegfallen und aus den bislang 14 Landkreisen tatsächlich nur noch 7 werden sollten, dann könnte der Gang zum Einwohnermeldeamt, zur KfZ-Zulassungsstelle oder zu Ämtern, die über Leistungen wie Pflege befinden, beschwerlich werden. Daher wird geprüft, wie das so genannte e-Government ausgebaut werden könnte. Dabei geht es darum, das Internet für Verwaltungsverfahren zu nutzen, so dass die Bürger Behördengänge auch online erledigen können. Eine Reihe von Anwendungen steht bereits zur Verfügung, allerdings nur in Pilotprojekten, in denen beispielweise mobile Verwaltungsverfahren getestet werden wie der Mobile Bürgerdienst (MoBüD) in Wittstock, Potsdam und Rüdersdorf.

Bis zum 31. Oktober 2013 verfasst die Enquete-Kommission ihren Abschlussbericht für den Landtag - Gelegenheit für jeden Bürger, sich noch mit eigenen Vorstellungen einzubringen.

Die Kommunalstruktur in Brandenburg gliedert sich derzeit in 144 amtsfreie Gemeinden und 53 Ämter in 14 Landkreisen sowie vier kreisfreie Städte. Geht es nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission, dann wird es - bis auf die Landeshauptstadt Potsdam - zukünftig keine kreisfreien Städte mehr geben. Die Zahl der Landkreise soll reduziert werden. Im Oktober 2013 soll der Abschlussbericht vorliegen. Über Maßnahmen wird nach der Landtagswahl 2014 entschieden. Schon jetzt gibt es aber unter den Parteien des Landtags große Meinungsunterschiede darüber, was konkret gemacht werden soll.

 

Landeszentrale, Juni 2013

Linktipps

  • Neue kommunale Strukturen

    Informationen über die letzte Gebietsreform in Brandenburg aus "Kommunalpolitik in Brandenburg" von Werner Künzel

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Die geplante Gemeindegebietsreform sollte vor der Umsetzung neben dem Demografiecheck einem (übergreifenden) Nachhaltigkeitscheck unterzogen werden, d.h. auf  ihre Kompatibiltät zu der in Arbeit befindlichen Nachhaltigkeitsstrtegie des Landes überprüft werden.

Der Beirat für Nachhaltige Entwicklung hat einen seinen Empfehlungen einen Perspektivenwechsel auf Grundlage eines Nachhaltigkeitsleitbildes gefordert. Das dürfte auch Auswirkungen auf die Verwaltungsstrukturen haben. Neben der Enqutekommission sollten auch erfahrene BürgermeisterInnen parteiübergreifend erinbezogen werden.

Dr. Gerold Fierment

Brandenburg 21 e.V.

 

 

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