Die brandenburgische Kommunalverfassung ist das grundlegende Gesetz für alle Kommunen in Brandenburg. Sie regelt grundsätzliche rechtliche Fragen: von den Aufgaben der Gemeinden, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landräte und Landrätinnen bis zur Anwendung von Rechtsvorschriften und Übergangsregeln. Die neue Kommunalverfassung trat am 28. September 2008 in Kraft. Sie wird fortlaufend aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Änderungen werden der Bevölkerung im Internet und in Amtsblättern mitgeteilt.

Politik und Bürgerwillen

Drei herausragende Beispiele in der Brandenburger Landesgeschichte stehen dafür, wie durch bürgerschaftliche Mitwirkung Politik mit Leben erfüllt wurde, aber auch dafür, wie sich Politik und Bürgerwillen ambivalent entwickelten, und sogar dafür, dass Bürger ein politisches Vorhaben zu Fall brachte.

Kommunalrecht in Brandenburg

Kommunen sind in eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Normen in Europa, im Bund und Land eingebunden. Es ist fast unmöglich, alle gleichermaßen in der kommunalen Praxis zu berücksichtigen, auch weil es oft Änderungen gibt. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunen einen bestimmten Spielraum bei der Durchführung ihrer Aufgaben haben.