Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Hatte bisher jedes EU-Mitgliedsland sein eigenes Datenschutzgesetz, gibt es mit der DSGVO nun europaweit einheitliche Regeln. Diese gelten für alle, die in der EU personenbezogene Daten erheben und verarbeiten – z. B. Unternehmen, Vereine, Behörden. Auch internationale Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Dienste aber in der EU anbieten, müssen die Regeln befolgen. Die DSGVO ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. In insgesamt 99 Artikeln regelt sie den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse.
Mit breiter Mehrheit hatte das Europäische Parlament am 14. April 2016 die DSGVO angenommen. Im Mai 2016 trat sie in Kraft und ist nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem 25. Mai 2018 wirksam. Damit gelten eine Vielzahl von Neuerungen: Beispielsweise haben Nutzer*innen nun einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten Unternehmen über sie sammeln. Zudem können sie von den Betreibern von Online-Seiten verlangen, dass sie unrichtige Daten berichtigen und ihre Daten löschen. Grundsätzlich sollen nur noch so viele Daten gesammelten werden, wie nötig.
Wollen sich Nutzer*innen über Verstöße beschweren, müssen sie sich hierfür nicht mehr an die Aufsichtsbehörden an den Firmensitzen wenden, sondern können das im eigenen Land und in der eigenen Sprache machen. In Deutschland kontrollieren die Datenschutzbehörden der Bundesländer und die Bundesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung der Regeln.
Auch die Strafen haben sich mit der DSGVO deutlich erhöht: Beim Verstoß gegen die DSGVO wird nun ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmen von bis zu vier Prozent seines weltweit Jahresumsatzes. Bisher lagen die Strafzahlungen in Deutschland bei maximal 300.000 Euro.
Und was bedeutet das Gesetz für Brandenburg? Das Landesdatenschutzgesetz von 2008 wurde an die neue EU-Verordnung angepasst. Ansprechpartnerin ist Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge. Auf deren Seite werden die aktuellen Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.
Auch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat ihre Datenschutzerklärung anlässlich der europäischen Neuregelungen aktualisiert.
BLPB, Mai 2018
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