Hammelsprung

Der "Hammelsprung" ist eine Sonderform der Abstimmung in Parlamenten, darunter auch im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten. Mit diesem Verfahren werden die Stimmen der Abgeordneten ausgezählt, wenn kein eindeutiges Abstimmungsergebnis mit den sonst üblichen Formen (Handzeichen, Aufstehen oder Sitzenbleiben) festgestellt werden kann.

Ist der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung nicht einig, müssen die Abgeordneten durch den Hammelsprung gezählt werden. Das bedeutet, dass die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und ihn wieder durch verschiedene, mit "Ja", "Nein" und "Enthaltung" gekennzeichnete Türen, betreten. Dabei werden sie gezählt.

Dieses Auszählverfahren wird auch eingesetzt, wenn vor einer Abstimmung der Sitzungsvorstand die Beschlussfähigkeit nicht eindeutig feststellen kann.

Die Türen für die Abstimmung im Bundestag

Der "Hammelsprung" im Deutschen Bundestag: Doppeltür links: "Enthaltung". Doppeltür Mitte: "Ja". Doppeltür rechts: "Nein".

Geregelt ist das Verfahren für den Bundestag in seiner Geschäftsordnung in § 51 Abs. 2 . Dort wird der Ablauf genau beschrieben: "Nachdem die Mitglieder des Bundestages auf Aufforderung des Präsidenten den Sitzungssaal verlassen haben, werden die Türen bis auf drei Abstimmungstüren geschlossen. An jeder dieser Türen stellen sich zwei Schriftführer auf. Auf ein Zeichen des Präsidenten betreten die Mitglieder des Bundestages durch die mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichnete Tür wieder den Sitzungssaal und werden von den Schriftführern laut gezählt. Zur Beendigung der Zählung gibt der Präsident ein Zeichen. Mitglieder des Bundestages, die später eintreten, werden nicht mitgezählt. Der Präsident und die diensttuenden Schriftführer geben ihre Stimme öffentlich ab. Der Präsident verkündet das Ergebnis."
 

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Der Begriff „Hammelsprung“ ist eine scherzhafte Bezeichnung aus der parlamentarischen Praxis des 19. Jahrhunderts. Er wurde zwar niemals in die Geschäftsordnung des Bundestages aufgenommen, ist jedoch 1874 erstmals schriftlich belegt. Das Verfahren selbst gab es bereits im Reichstag der Kaiserzeit.

Auch der Architekt des alten Reichstagsgebäudes, Paul Wallot, kannte den Begriff und verzierte 1894 entsprechend der damaligen Geschäftsordnungslage zwei Abstimmungstüren für „Ja“ und „Nein“. Die Tür "Enthaltung" gab es noch nicht. Die „Nein“-Tür zierte ein Bild der Märchengestalt Rübezahl, die „Ja“ Tür zeigte einen blinden Riesen, den Zyklopen Polyphem, der seinen Schafböcken über den Rücken streicht. Unter deren Bäuchen klammern sich der Held der griechischen Mythologie Odysseus und seine Gefährten fest, um dem Riesen zu entkommen.

BLPB, August 2019

Linktipps

  • Streit um Hammelsprung: Willkür im Bundestag?

    Die AfD wirft der Sitzungsleitung im Bundestag Willkür vor. Grund: ein verweigerter Hammelsprung. Geschäftsordnung und Präsidium bestätigen zwar das Vorgehen, doch die AfD will klagen. (Tagesschau, 14.08.19)

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