Die Regierung des Landes Brandenburg besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern. Die Landesregierung hat ihren Sitz in Potsdam.
Chef der Regierung ist der Ministerpräsident. Er bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und wird vom Landtag gewählt und kontrolliert. Die Abgeordneten des Landtags werden direkt von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gewählt.
Der Ministerpräsident ernennt die Ministerinnen und Minister. Diese sind Mitglieder der Regierung und setzen die Regierungsarbeit um. Sie leiten jeweils ein Ministerium, das für bestimmte Fachbereiche zuständig ist (zum Beispiel für Bildung, für Wirtschaft oder Finanzen). Die Mitarbeitenden in den Ministerien unterstützen die Ministerinnen und Minister bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Sie steht ihm für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung und steuert und koordiniert die Landespolitik.
Die jetzige Landesregierung besteht aus einem Zusammenschluss (Koalition) von SPD und BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht). Diese Zusammensetzung einer Landesregierung ist bislang einzigartig in der Bundesrepublik. Die Abgeordneten der beiden Parteien verfügen über 46 der insgesamt 88 Sitze im Landtag.
Am 22. September 2024 fanden in Brandenburg die Wahlen für den jetzigen Landtag statt. Am 11. Dezember wählte die notwendige Mehrheit der Landtagsabgeordneten im zweiten Wahlgang Dr. Dietmar Woidke (SPD) erneut zum Ministerpräsidenten.
Mit der ersten, der konstituierenden, Sitzung des neuen Landtags begann die achte Wahlperiode des brandenburgischen Landtags. Bei normalem Verlauf endet sie nach fünf Jahren 2029. Dann finden Neuwahlen statt.
BLPB, Dezember 2024
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