Wo Gesetze vorbereitet und umgesetzt werden
Ein Ministerium ist die höchste Verwaltungsbehörde eines Staates oder Bundeslandes. Es wird von einem Minister oder einer Ministerin geführt und umfasst oft mehrere zusammenhängende Geschäftsbereiche zum Beispiel Bildung, Jugend und Sport.
Die Ministerinnen und Minister handeln in ihren Aufgabenbereichen eigenverantwortlich. Sie halten sich dabei an die vom Regierungschef oder der -chefin bestimmten Richtlinien der Regierungspolitik. Die Minister/-innen sind sowohl an den aktuellen politischen Entscheidungen im Parlament beteiligt, leiten aber auch die planende und durchführende öffentliche Verwaltung.
Während die Amtszeit der Minister/-innen auf die Wahlperiode begrenzt ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien meist unbefristet angestellt oder verbeamtet. Die Fachabteilungen in den Ministerien erarbeiten die meisten Vorlagen für Gesetzesentwürfe.
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Zum Weiterlesen: Chronik der Landesregierung Brandenburg
Ministerien in Brandenburg
Den Ministerien sind weitere Einrichtungen nachgeordnet. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung gehört zum Beispiel zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Welche Ressorts in einem Ministerium zusammengefasst werden und wem eine Behörde nachgeordnete wird, kann die Regierung in jeder Amtszeit neu bestimmen.
So war die Landeszentrale nach ihrer Gründung zuerst bei der Staatskanzlei angesiedelt, der Behörde des Ministerpräsidenten. Der Themenbereich Europa war in verschiedenen Regierungen mal dem Finanz-, Wirtschafts- oder Justizministerium sowie der Staatskanzlei zugeordnet.
BLPB, Oktober 2021
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