Reichsbürger, Die

Als "Reichsbürger" werden die Anhänger mehrerer verschiedener Gruppen und Vereine bezeichnet, die die Bundesrepublik nicht anerkennen. Sie behaupten, das Deutsche Reich würde fortbestehen und die Bundesrepublik Deutschland sei daher kein rechtmäßiger Staat. Die Szene wird stark von Verschwörungstheorien geprägt.

Seit November 2016 werden die "Reichsbürger" vom Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremistische Bewegung beobachtet. Rassismus, Antisemitismus, Gewalt und die Ablehnung der Demokratie sind prägende Merkmale.

Beispiele für Vereinigungen sind das „Deutsche Kolleg“ des Hamburger Rechtsextremisten Dr. Reinhold Oberlercher und die „Völkische Reichsbewegung“. Sie wurde vom ehemaligen RAF-Terroristen Horst Mahler Ende der 1980er Jahre als „Reichsbürgerbewegung“ gegründet. Seit Anfang 2020 sind zwei Gruppen - "Combat 18" und "Geeinte deutsche Völker und Stämme" - in Deutschland verboten.

Anhänger der Reichsbürger bezeichnen sich oft als "Selbstverwalter", weil sie den Begriff "Reichsbürger" als abwertende Zuschreibung von staatlichen Stellen auffassen. Ihre Zahl ist  nach Angaben des Verfassungsschutzes in den letzten Jahren bundesweit auf rund 19.000 angestiegen.

Die Gruppen der "Reichsbürger" sind durch eine große Uneinheitlichkeit gekennzeichnet. Verbindendes Element der unterschiedlichen Gruppen ist die Ablehnung der Bundesrepublik als Staat.

Dirk Wilking, Herausgeber eines Handbuches zu den "Reichsbürgern", leitet daraus ein wichtiges Handlungsmotiv der Anhänger ab. Diese seien verwaltungsverdrossen, im Gegensatz zu anderen neueren Protestbewegungen wie zum Beispiel PEGIDA, die als Sammelbecken für politikverdrossene Bürgerinnen und Bürger entstanden sei.

Daher richten sich die Aktivitäten von "Reichsbürgern" vor allem gegen staatliche Behörden. Einige Gruppierungen geben eigene Ausweise und andere Dokumente heraus. Häufig zweifeln sie amtliche Bescheide an, verweigern Bußgeld- und Steuerzahlungen und verschicken „Urteile“ eines selbsternannten „Reichsgerichts“. Die Radikalisierung und zunehmende Gewaltbereitschaft innerhalb der Bewegung wird in der Politik inzwischen aber als ernstzunehmende Gefahr für die demokratische Ordnung wahrgenommen.

Weil sie die Bundesrepublik als nicht rechtmäßig ansehen, rufen verschiedene Gruppen eigene Reichsregierungen aus, wie die „Kommissarische Reichsregierung“ oder die „Exil-Regierung Deutsches Reich“. Sie behaupten, die Bundesrepublik habe nie existiert oder sei im Zuge der Wiedervereinigung verschwunden. Sie fordern die Rückkehr zu den Grenzen von 1937 und vertreten die Auffassung, dass das Deutsche Reich juristisch nicht untergegangen sei.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland sei nicht ein neuer deutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil von Deutschland neu organisiert worden. Deshalb wird die BRD als "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft", kurz OMF oder auch als "GmbH" bezeichnet.

In Brandenburg fielen die so genannten Reichsbürger erstmals 2009 auf, als sie in Plattenburg (Prignitz) in einem heruntergekommenen Schloss kurzzeitig ein „Fürstentum Germania“ gründeten. Seitdem ist die Zahl der Anhänger stetig gewachsen.

2019 waren in Brandenburg nach Angaben der Behörde etwa 650 "Reichsbürger" aktiv. Das klingt wenig, aber der Landesverfassungsschutz warnt vor einer Radikalisierung. Teilweise treten die selbsternannten Selbtverwalter so aggressiv auf, dass es in den kommunalen Ämtern Schulungen für Angestellte und Sicherheitskonzepte für den Fall von Übergriffen gibt. Eine der bekanntesten Reichsbürger-Gruppen ist die oben genannte "Exilregierung Deutsches Reich", die auch in Brandenburg Versammlungen abhält.

Lesetipp

Markus Klein / Martin Schubert (Hg.)

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Lesetipp

Inzwischen werden die "Reichsbürger" durch Medienberichte auch in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, nicht zulezt, weil sie mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Im Oktober 2016 hatte ein "Reichsbürger" in Bayern einen Polizisten während eines Einsatzes erschossen.

BLPB, Oktober 2012 (zuletzt bearbeitet: März 2020).

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Der Reichsbürger ist im "Reichsbürgergesetz" des 3. Reiches definiert. Das Gesetz beendete die staatsrechtliche Gleichheit der deutschen Bürger, indem es zwei neue – de facto nie umgesetzte Kategorien schuf: den "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" ("deutschblütig") sowie den "Reichsbürger", dem allein die vollen politischen Rechte zustehen würden. Die 11. Verordnung zum "Reichsbürgergesetz" vom 25. November 1941 entzog den "Juden die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ihre Vermögen. Weiteres im Internet.

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