Der Grundsatz der "streitbaren Demokratie" dient dem Schutz des demokratischen Systems in Deutschland. Es bedeutet, dass sich der Staat, aber auch seine Bürgerinnen und Bürger, zur Wehr gegen Feinde des demokratischen Systems setzen. (siehe auch wehrhafte Demokratie).
Den Begriff hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. August 1956 verwendet, in dem es das Verbot der Kommunistischen Parte Deutschlands (KPD) begründete.
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