Der Vortrag beschäftigt sich mit der Strafjustiz im nationalsozialistischen Deutsch-land, die sich zwischen 1933 und 1945 zu einer tragenden Säule der Diktatur ent-wickelte. Auf allen Ebenen des NS-Staates pervertierte das Recht zu einem Instru-ment der staatlichen Repression und der Durchsetzung einer rassistischen Volks-gemeinschafts-Ordnung.
Jörg Berkemann (geb. 1937) ist ein Experte auf dem Gebiet der „Justiz im Natio-nalsozialismus“. Der promovierte Jurist arbeitete ab 1968 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht und ab 1970 beim Bundesverfassungs-gericht. Daneben studierte er Philosophie, Geschichte und Soziologie in Berlin und Hamburg und promovierte erneut 1973 in Karlsruhe. 1984 wurde er zum Richter am Bundesverwaltungsgericht berufen und übte dieses Amt bis zum Ruhestand aus. Zudem ist Jörg Berkemann u.a. Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg sowie Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Ham-burg.
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