Kommunalvertretungen
Kommunalvertretungen
Kommunen, das heißt die Landkreise, Städte und Gemeinden, haben das Recht auf eine eigene Vertretung. So regelt es das Grundgesetz in Artikel 28. Diese kommunalen Vertretungen arbeiten alle nach den gleichen Grundsätzen, haben aber unterschiedliche Namen. In den Landkreisen heißen sie Kreistag, in Gemeinden Gemeindevertretung und in den Städten spricht man von der Stadtverordnetenversammlung.