Kaum ein anderes Land kann auf so enge kulturelle, politische, wirtschaftliche, militärische und gesellschaftliche Beziehungen zur Türkei und seine Menschen blicken wie Deutschland. Gleichgerichtete Interessen bestimmten den Abschluss von bilateralen und multilateralen Verträgen und Abkommen. Wechselnde Regierungen interpretieren bilaterale Vereinbarungen in unterschiedlicher Weise.
Fortschreitende Entwicklungen wie die von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Union verändern Erwartungen und Möglichkeiten. Im bilateralen Verhältnis stellt der deutschtürkische Vertrag zur Arbeitsmigration vom 30. Oktober 1961 eine Zäsur der Beziehungen in der jüngeren Geschichte dar. Verstärkend auf eine Zuwanderung von Türken wirkten die Militärputsche 1971 und 1980 sowie die militärische Auseinandersetzung der Türkei mit der kurdischen Bevölkerung ab Beginn der 1990er Jahre. Damit beeinflussten innenpolitische Entscheidungen in der Türkei zunehmend das bilaterale Verhältnis zu Deutschland. Eine anhaltende Entwicklung der Türkei hin zum autoritären, neo-osmanischen Staat birgt weitere Missverständnisse und Spannungen in den Beziehungen.
Vortrag: Reiner Möckelmann, Generalkonsul a.D
Moderation: Dr. Rolf Hosfeld
Reiner Möckelmann trat im Jahre 1973 nach dem Studium der Philologie, Ökonomie und Soziologie in das Auswärtige Amt ein und war u.a. an den Botschaften in Ankara, Belgrad, Lima, Moskau und Wien tätig. Von 2003 bis 2006 leitete er das Generalkonsulat in Istanbul. Seitdem befasst er sich in Artikeln und Vorträgen mit Einzelfragen der deutsch-türkischen Beziehungen. Über den Türkeiexilanten Ernst Reuter und den Reichsbotschafter in Ankara Franz von Papen veröffentlichte er 2013 und 2016 Monografien, in denen wenig bekannte Aspekte des deutsch-türkischen Verhältnisses im 20. Jahrhunderts anhand bislang unbeachteter Quellen erörtert werden.
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