Bereits im März dieses Jahres hatten wir eine erste Veranstaltung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen. In diesem zweiten Teil soll es nun um die ganz konkrete Umsetzung gehen und zudem um den Austausch untereinander!
Mit der Aufnahme des §18a in die Brandenburger Kommunalverfassung hat das Land Brandenburg vor drei Jahren die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen umfassend geregelt. Damit werden die Brandenburger Kommunen zukünftig verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren.
Wir zeigen anhand von Praxisbeispielen auf, wie Bestimmungen in den Kommunen umgesetzt werden können, diskutieren über unsere Erfahrungen mit dem Paragraphen und auch über unsere Vorstellungen gelingender Jugendbeteiligung.
Mit: Dominik Ringler, Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg und Florian Görner
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Anmeldungen sind möglich und erforderlich
- per E-Mail an info@sgk-potsdam.de,
- telefonisch unter 0331/730 98 200 oder
- über unsere Homepage www.sgk-brandenburg.de
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