1992 hat der Brandenburger Landtag eine sehr fortschrittliche Verfassung verabschiedet, welche sich zum Ziel setzte, Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Prozesse einzubinden. Doch 20 Jahre später macht sich Ernüchterung breit. Der Anspruch der Landesverfassung, die eine bürgerfreundliche Volksgesetzgebung vorsieht, und die tatsächliche Ausgestaltung durch das Volksabstimmungsgesetz klaffen weit auseinander.
Keines der in Brandenburg durchgeführten 7 Volksbegehren hat bisher die notwendigen 80.000 Unterschriften erhalten, denn die Hürde, solche Unterschriften in den Gemeindeverwaltungen zu leisten, ist für das Flächenland Brandenburg viel zu groß. Werden auch weitere Volksbegehren an dieser Hürde scheitern?
Bei den nun von den Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE vorgesehenen Neuregelungen bleibt das Erfordernis der Amtseintragung grundsätzlich bestehen. Zusätzlich soll es der Entscheidung der Gemeinden überlassen werden, weitere Orte für die Eintragungen festzulegen.
Welche Änderungen wird die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes bringen? Wie sollen die Neuregelungen in den Gemeinden konkret ausgestaltet werden? Welche Änderungen sind nötig, um Bürger wirksamer an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen? Wird Brandenburg „mehr Demokratie wagen“?
Darüber diskutieren:
- Ralf Holzschuher, (SPD-Fraktionsvorsitzender/ Landtag Brandenburg)
- Axel Vogel, (Fraktionsvorsitzender Grüne/B90, Landtag Brandenburg)
- Jens Graf, (Städte- und Gemeindebund Brandenburg)
- Michael Efler, (Mehr Demokratie e.V.)
Moderation: Prof. Hermann Voesgen (FH Potsdam)
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