Parité passé?

Zur Zukunft der verbindlichen Frauenquote in der (Kommunal)politik

Online-Diskussion

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„Klug.Mutig.Unbeirrt.“ handelt von dem Kampf der Frauen um das Wahlrecht, Tricks der Männer mit den Listenplätzen und der Forderung nach Parité.

Der Anspruch „Die Hälfte der Macht den Frauen“ ist noch lange nicht erfüllt. Das zeigt das aktuelle Ranking deutscher Großstädte zur politischen Repräsentation von Frauen. Forscher/innen der FernUni Hagen haben zwischen 2008 und 2022 insgesamt fünf Mal die Frauenanteile an Ratsmitgliedern und kommunalpolitischen Führungspositionen verglichen. In diesem Zeitraum gab  moderate Verbesserungen: Mittlerweile sind 37,3 Prozent der Ratsmitglieder in deutschen Großstädten Frauen. Aber nur neun von 77 Oberbürgermeis-ter/innen sind weiblich.

Das aktuelle Ranking deutscher Großstädte zur Frauenrepräsentation weist auch darauf hin, dass die Frauenquote wirkt. Dass die meisten Parteien keine 50-Prozent-Quote haben und das Instrument teilweise auch ablehnen, ist ein wesentlicher Faktor für die politische Unterrepräsentanz von Frauen.

Ein zentraler Ansatz zur Umsetzung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen in der Politik sind sog. Paritätsgesetze. Diese verpflichten Parteien, bei der Aufstellung von Wahllisten Geschlechterpartität zu beachten. Die bisherigen Paritätsgesetze in den Bundesländern Brandenburg und Thüringen sind aber 2021 vor den Landesverfassungsgerichten scheitert. Auch das Bundes-verfassungsgericht sah keine Verpflichtung des Gesetzgebers, verbindliche Frauenquoten vorzuschreiben.

Wir diskutieren bei dieser Veranstaltung mit besonderem Blick auf die kommunale Ebene: Hat sich durch die aktuelle Rechtssprechung das Instrument des Paritätsgesetzes erledigt? Ist es sinnvoll, die politische Repräsentation von Frauen zum Gegenstand des Parteienwettbewerbs zu machen? Wie sind die normativen Vorstellungen von „Gleichberechtigung“ (formale Chancengleichheit) versus „Gleichstellung“ (gleiche Repräsentation von  Frauen) im Ergebnis zu bewerten? Wie lässt sich der grundgesetzliche Anspruch der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ einlösen?

Mit u.a.:

  • Dr. Elke Wiechmann, FernUniversität Hagen, Autorin der Studie „Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik – das Ranking deutscher Großstädte 2022“
  • Jan Philipp Albrecht, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung

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