Mehr Demokratie für Brandenburg oder viel Lärm um nichts?

Brandenburgs Verfassung zielte von Anfang an darauf ab, die direkte Einmischung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse zu ermöglichen. In der Realität bleibt der Volkswille aber oft ohne politische Auswirkungen, meint Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie e.V.

Foto: "Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg"

Am 7. April 2017 startet in Brandenburg eine Unterschriftensammlung für mehr direkte Demokratie in Brandenburg. Die Volksinitiative "Wir entscheiden mit" möchte, dass die Bürger sich direkter in politische Entscheidungen einbringen können. Die Mittel der direkten Demokratie, die in Brandenburg dafür zur Verfügung stehen, sind auf Landesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Auf kommunaler Ebene gibt es Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Doch in Brandenburg sind die Hindernisse, um diese verschiedenen Stufen der direkten Demokratie auch wirklich zu erreichen, seit Jahren viel zu hoch, meinen Kritiker. Der Verein "Mehr Demokratie e.V." gehört zu denen, die die Situation ändern wollen. Sein Landesverband Berlin/Brandenburg hat deshalb die jüngste Volksinitiative ins Leben gerufen. Die Hauptkritikpunkte hatte Oliver Wiedmann, jetziger Landesvorstandsprecher des Verbandes, schon 2012 an dieser Stelle zusammengefasst. Sie können als Hintergrund für die jetzige Initiative angesehen werden und sind im Folgenden nachzulesen.

Was stimmt nicht mit der direkten Demokratie in Brandenburg?

1992 ist Brandenburg mit einer für die damalige Zeit sehr fortschrittlichen Verfassung angetreten, welche sich explizit zum Ziel setzte, Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Prozesse einzubinden. Was die direktdemokratischen Regelungen anging, sprach man anderenorts sogar vom „Brandenburger Modell“, welches mit einer sehr liberalen Ausgestaltung von Volksbegehren die direkte Einmischung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen sollte.

Fast 20 Jahre später musste man jedoch mit Ernüchterung feststellen, dass diese Einschätzung deutlich zu optimistisch war. Und zumindest die Problemanalyse sollte allen einleuchten: Bis zur Reform der Volksgesetzgebung im Januar 2012 wurden in Brandenburg immerhin 36 Volksinitiativen durchgeführt, von denen jedoch lediglich fünf vollständig vom Landtag übernommen wurden. Gerade bei den strittigen Fragen, wo die Landtagsmehrheit sich nicht mit den Forderungen der Initiativen anfreunden konnte, schaffte es keine Volksinitiative bis zum Volksentscheid. Acht Initiativen versuchten mit einem Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen, erreichten jedoch nicht die erforderlichen Unterschriften.

Foto: merla / photocase.com

Einen von den Bürgerinnen und Bürgern eingeleiteten Volksentscheid hatte es bis dahin nicht gegeben. Es mag sein, dass bei der einen oder anderen Volksinitiative auch das Thema nicht den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung fand.

Vor allem aber waren die geringen Erfolgsaussichten für Volksbegehren auf die erschwerten Eintragungsbedingungen zurückzuführen. Diese Problemanalyse wurde bei den Koalitionsverhandlungen 2009 auch von der SPD und der Linken geteilt, so dass sie sich im Koalitionsvertrag darauf einigten, die Zugangsbedingungen bei Volksbegehren zu erleichtern.

Nach einem halbjährigen Reformprozess inklusive öffentlicher Expertenanhörung und Reise der Innenausschussmitglieder in die Schweiz musste man allerdings feststellen, dass mindestens bei der SPD-Fraktion der Wille, das Verfahren für die Bürger grundlegend zu erleichtern, nicht wirklich vorhanden war. Ende 2011 wurde die Eintragungsfrist für Volksbegehren auf sechs Monate verlängert und im Januar 2012 die Eintragung per Brief ermöglicht sowie den Gemeinden erlaubt, zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten anzubieten.

Ein wirklich substantieller Sprung nach vorn wäre die Einführung der freien Unterschriftensammlung gewesen, so wie es in allen anderen ostdeutschen Bundesländern gängige Praxis ist. Man muss wissen, dass Brandenburg mit 80.000 Unterschriften eine relativ niedrige Hürde besitzt. Allerdings dürfen die Bürgerinnen und Bürger ein Volksbegehren nicht auf der Straße, auf Veranstaltungen oder im Bekanntenkreis unterschreiben. Ein Volksbegehren konnte bis zur Reform nur auf dem Amt und kann seit Januar 2012 auch per Brief sowie in zusätzlichen öffentlichen Eintragungsstellen unterstützt werden.

Überall dort, wo die Initiatoren mit Unterschriftenlisten frei sammeln dürfen, steigt die Wahrscheinlichkeit von Volksentscheiden. Der Verdacht drängt sich auf, dass aber genau das die SPD mit ihrer zurückhaltenden Reform verhindern wollte. So wirken die Argumente gegen die freie Unterschriftensammlung wie Datenschutzprobleme, unüberlegte  Entscheidungen der Bürger oder gar Nötigung zur Unterschrift doch sehr konstruiert.

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Direkte Demokratie

Mit dem ersten erfolgreichen Volksbegehren für ein strikteres Nachflugverbot stellt sich nun aber die Frage, ob die Reformen möglicherweise doch ausreichten, um Volksbegehren zu einem praktikablen Instrument der Mitbestimmung werden zu lassen. Immerhin werden die Bürgerinnen und Bürger im Frühjahr 2013 voraussichtlich über ein strikteres Nachtflugverbot abstimmen.

Schaut man sich die Zahlen an, könnte man zu diesem Schluss kommen. Insgesamt 109.157 Bürgerinnen und Bürger unterstützten das Volksbegehren, davon 29.354 per Brief. Ohne Briefeintragung wäre es also eng geworden. Die Initiative wusste geschickt die neuen Möglichkeiten zu nutzen, konzentrierte sie sich in den letzten vier Wochen auf Potsdam und bot z.B. auf Plakaten einen QR-Code an, mit dem Unterstützer mit dem Smartphone direkt die Briefeintragungsunterlagen beantragen konnte. In Zukunft bleibt abzuwarten, inwiefern andere Initiativen in der Lage sind, diese Hürde zu nehmen. 

Eines ist jedoch sicher: Die laufende Initiative wird es sehr schwer haben, den Volksentscheid zu gewinnen. Nicht weil sie nicht in der Lage wäre, eine Mehrheit zu mobilisieren, sondern weil darüber hinaus ein Zustimmungsquorum beim Volksentscheid gilt. Es muss nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen, sondern diese Mehrheit muss mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten entsprechen (rund 530.000 Ja-Stimmen). Legt man den Abstimmungstermin nicht mit einer Wahl zusammen, so wurde diese Hürde in Deutschland bisher ein einziges Mal geschafft, nämlich beim Berliner Volksentscheid zur Veröffentlichung der Wasserverträge. Darüber hinaus gilt für zukünftige Initiativen weiterhin der auch vom Verfassungsgericht bestätigte Haushaltsvorbehalt. Volksinitiativen, die sich wesentlich auf den Landeshaushalt auswirken, sind unzulässig.

Sollte die Fluglärm-Initiative im Volksentscheid scheitern, was nicht unwahrscheinlich ist, [tatsächlich hatte die Initiative keinen Erfolg, Anm. der Landeszentrale] so wird sich zeigen, dass das Instrument des Volksbegehrens weiterhin ein stumpfes Schwert ohne politische Auswirkungen ist. Gut für die Regierenden, aber schlecht für die Bürgerinnen und Bürger.

Ein Gastkommentar von Oliver Wiedmann
Landesvorstand "Mehr Demokratie e.V. Berlin/Brandenburg", 12. Dezember 2012
(zuletzt bearbeitet von Landeszentrale im April 2017)

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