Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst
In der direkten Demokratie fällen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen. Die Schweiz ist in Europa das bekannteste Beispiel dafür. Eine Form der direkten Demokratie sind zum Beispiel Volksabstimmungen. Auf Bundesebene ist in Deutschland nur in zwei Fällen eine Volksabstimmung zulässig: Fall 1, wenn das Bundesgebiet neu gegliedert werde soll. Fall 2, wenn eine neue Verfassung beschlossen werden soll.
Auf der Ebene der Bundesländer ist das anders. Der Volksentscheid ist als eine Form der direkten Demokratie in den einzelnen Landesverfassungen festgeschrieben. Er ist die letzte Stufe in einem mehrstufigen Verfahren, das die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht:
- Zuerst gibt es eine Volksinitiative (Stufe 1).
- Sammelt sie genug gültige Stimmen, folgt ein Volksbegehren (Stufe 2).
- Lehnt der Landtag das Anliegen des Volksbegehrens ab, können Bürgerinnen und Bürger im Volksentscheid (Stufe 3) über den Antrag oder den Gesetzesentwurf abstimmen. In einem Volksentscheid kann nur mit Ja oder Nein zu einer bestimmten Frage geantwortet werden.
Auf kommunaler Ebene sind die Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung am größten. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen durch Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide einbringen.
Direkte Demokratie wird auch als Basisdemokratie oder unmittelbare Demokratie bezeichnet. Ihr gegenüber steht die parlamentarische oder repräsentative Demokratie.
- Sehhilfe
Direkte Demokratie in Brandenburg
In Brandenburg gibt es verschiedene Formen der direkten Demokratie: Seit 1990 gab es in Brandenburg 38 Volksinitiativen, zwölf Volksbegehren und zwei Volksentscheide (Stand: Juli 2021). Im ersten nahmen 1992 die Bürgerinnen und Bürger die Verfassung des Landes Brandenburg an, im zweiten lehnten sie 1996 die Länderfusion mit Berlin ab.
Seit 2021 wird bei kommunalen Bürgerbegehren schon vor Beginn der Unterschriftensammlung von der Verwaltung vor Ort geprüft, ob sie zulässig sind. Die Frage muss dafür eindeutig formuliert, das Vorhaben finanzierbar und rechtlich umsetzbar sein. 41 Prozent der Bürgerbegehren erwiesen sich zuvor als ungültig und die Sammlung von Unterschriften war umsonst.
In Bürgerbudgets oder Bürgerhaushalten können die Menschen in 36 Brandenburger Kommunen darüber entscheiden, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Sie können Vorschläge für Projekte einreichen, die der Allgemeinheit im Ort zu Gute kommen. Welcher der Vorschläge umgesetzt wird, darüber stimmen die Wahlberechtigten ab.
Der Streit um die direkte Demokratie in Deutschland ist mindestens so alt wie die Bundesrepublik selbst. Die Geschichte zeigt, warum es bis heute keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene gibt.
BLPB, Oktober 2021
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen