Leichte Sprache: Die Europäische Union
Union der Staaten und der Bürgerinnen und Bürger Europas
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Staaten. Die EU ist sowohl eine Union der Staaten als auch der Bürgerinnen und Bürger. In ihr leben rund 450 Millionen Menschen. Alle Personen mit der Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsstaaten haben zugleich auch die Unionsbürgerschaft. In anderen EU-Staaten haben sie mehr Rechte als Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger, zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit oder das Europawahlrecht. Die EU erhielt 2012 den Friedensnobelpreis.
Die Europäische Union hat sich aus einer Wirtschaftsgemeinschaft entwickelt. 1957 schlossen sich Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammen. Sie wollten wirtschaftlich eng zusammenarbeiten und neue Kriege in Europa verhindern. Seitdem schlossen sich viele Staaten an. Auch die Zusammenarbeit weitete sich von der wirtschaftlichen auf die politische Ebene aus.
1993 wurde mit den Verträgen von Maastricht die Europäische Union gegründet. Die Verflechtung der Mitgliedsstaaten wurde damit noch enger. So steht heute das EU-Recht über der nationalen Rechtsprechung. Derzeit ringt die Union darum, sich als Wertegemeinschaft zu festigen. Der Streit zeigt sich insbesondere in der Auseinandersetzung mit den ostmitteleuropäischen Mitgliedsstaaten (Polen, Tschechien, Ungarn).
- Sehhilfe
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- Unterrichtsmaterial
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Publikationen zu diversen EU-Themen, für Kinder und Jugendliche sowie Poster
Ein Angebot der Europäischen Kommission/Vertretung in DeutschlandEuropa im Unterricht
Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Drei Säulen der EU
Die Europäische Union beruht auf drei Bereichen der Zusammenarbeit:
- das wirtschaftliche Zusammenwachsen,
- eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
- die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.
Die Mitgliedstaaten übertragen bestimmte Hoheitsrechte wie den Grenzschutz oder die Gerichtsbarkeit zu bestimmten Themen auf die EU. In einigen Bereichen wie der Förderung der Landwirtschaft oder beim Datenschutz kann die EU die Regeln für alle Mitgliedstaaten bestimmen, damit ein schrankenloser Binnenmarkt möglich ist. Andere Fragen wie das Steuerrecht oder die Gesundheitsversorgung bestimmen die Mitgliedstaaten selbst.
Zudem haben die Mitgliedstaaten Organe geschaffen, die die EU lenken und ihre Gesetze erlassen. Der Bundestag und der Bundesrat arbeiten mit diesen demokratischen Institutionen der EU zusammen.
Das sind die wichtigsten Organe der EU:
- das Europäische Parlament als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Europas,
- der Europäische Rat, gebildet aus Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedstaaten und dem Kommissionspräsidenten oder der -präsidentin,
- die Europäische Kommission, bestehend aus dem Kommissionspräsidenten oder der -präsidentin, den Kommissarinnen und Kommissaren und der Verwaltung ,
- der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den unterschiedlichen Fachministerinnen und -ministern aus den Mitgliedstaaten.
Brandenburg in Europa
Brandenburg liegt mitten in der Europäischen Union, was dort beschlossen wird, gilt auch hier. Aber in der EU steckt auch viel Brandenburg: Das Land hat eine Vertretung in Brüssel und steht dort im Kontakt mit den Europaabgeordneten, der Europäischen Kommission, dem Ministerrat sowie anderen europäischen Regionen. Über den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), ein beratendes Gremium, vertritt Brandenburg seine Belange in der Europäischen Union.
Mit verschiedenen europäischen Regionen pflegt Brandenburg Partnerschaften, wie mit den französischen und polnischen Hauptstadtregionen, der Region Großpolen, der Region Centru in Rumänien und dem Ostseeraum. Teil dieser Beziehungen sind politische Treffen, Jugendaustausche, Wirtschaftskooperationen und Städtepartnerschaften.
BLPB, November 2021
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