Vor Ort entscheiden
Der Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt, dass die Bundesrepublik ein Zusammenschluss von Bundesländern ist. Es gibt derzeit 16 Bundesländer in Deutschland. Der Bund und die Länder verantworten unterschiedliche Politikbereiche.
Alles, was besser auf der niedrigeren Ebene geregelt werden kann, soll auch dort geregelt werden. Dieser Grundsatz heißt Subsidiarität. Bürgerinnen und Bürger können sich so besser einbringen.
Über den Bundesrat beteiligen sich die Regierungen der Bundesländer auch an der Gesetzgebung des Bundes. Die Gründerinnen und Gründer der Bundesrepublik haben aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus entschieden, dass es besser ist, wenn die Macht in Deutschland auf verschiedenen Ebenen verteilt wird und sich diese Ebenen gegenseitig kontrollieren.
Der föderale Aufbau des politischen Systems in Deutschland ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt.
Föderalismus und Brandenburg
Der Föderalismus ermöglicht den Bundesländern, gewisse Politikbereiche selbst zu regeln. So können sie Gesetze an Traditionen und Gegebenheiten vor Ort anpassen. In Brandenburg gehen Kinder zum Beispiel bis zur 6. Klasse in die Grundschule, während sie in Thüringen schon nach vier Jahren in die weiterführenden Schulen wechseln.
In den neuen Bundesländern gibt es auch mehr Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen besuchen in Brandenburg Kindertageseinrichtungen, in Bremen sind es weniger als ein Drittel.
Länder können auch zusammenarbeiten. Brandenburg bildet mit Berlin einen Verkehrsverbund. So benötigt man für eine Fahrt von Brandenburg nach Berlin für verschiedene Verkehrsmittel nur ein Ticket.
Gesundheit ist eine weitere Aufgabe der Länder. Deswegen hat der Brandenburger Ministerpräsident mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der anderen Länder über Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhandelt.
- Sehhilfe
BLPB, Oktober 2021
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