Leichte Sprache: Nationale Minderheiten
In diesem Artikel wird der Begriff "Nationale Minderheiten" in Deutschland erklärt. Damit werden deutsche Staatsangehörige bestimmter Volksgruppen bezeichnet, die sich ethnisch, das heißt kulturell und in der Lebensweise, von der deutschen Mehrheitsbevölkerung unterscheiden. Sie sind im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland traditionell – das heißt seit Jahrhunderten – heimisch. Ihr besonderer Status ist verfassungsrechtlich anerkannt und gesetzlich geschützt.
In Deutschland sind vier nationale Minderheiten anerkannt:
- Die dänische Minderheit in Schleswig Holstein.
- Die friesische Volksgruppe in Niedersachsen und Schleswig Holstein.
- Das Volk der Sorben/Wenden in Brandenburg und Sachsen.
- Die deutschen Sinti und Roma.
Die Kriterien für die Anerkennung sind:
- Ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige.
- Sie unterscheiden sich von der Mehrheitsbevölkerung durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität).
- Sie wollen diese Identität bewahren.
- Sie sind traditionell, (also in der Regel seit Jahrhunderten), in Deutschland heimisch.
- Sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten.
Für den Status als nationale Minderheit ist entscheidend, dass die jeweilige Volksgruppe schon über einen historisch langen Zeitraum mit der deutschen Mehrheitsbevölkerung zusammenlebt und eine gemeinsame Geschichte mit ihr teilt.
Das ist der Unterschied zu Zuwanderergruppen nicht-deutscher Nationalität, die erst seit relativ kurzer Zeit in Deutschland leben. Es ist auch der Unterschied zu Menschen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, zum Beispiel Geflüchtete, Arbeitsmigranten und andere.
Nationale Minderheiten unterscheiden sich aber auch von solchen Gruppen, die sich nicht durch ihre Volkszugehörigkeit oder Nationalität definieren, sondern beispielsweise durch ihre Religion.
Zugehörigkeit ist eine freie Entscheidung
Jede Person, die einer nationalen Minderheit zugerechnet wird, kann grundsätzlich frei entscheiden, ob sie dieser nationalen Minderheit angehören will oder nicht. Ein Abstammungsnachweis oder eine Sprachprüfung und andere Kontrollverfahren sind ausgeschlossen. Das ist eine unmittelbare Lehre aus dem Nationalsozialismus und dessen ideologisch getriebene Ahnenforschung und den sogenannten Ariernachweis gegen die jüdische Mitbevölkerung.
Die nationalen Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben/Wenden leben zu großen Teilen in ihren angestammten Siedlungsgebieten. Sie sind bestrebt, ihre Sprache, Kultur und Identität zu bewahren.
Anders ist es bei den Sinti und Roma, die traditionell nicht ansässig waren oder es nicht sein durften. Sie sind seit dem Mittelalter im gesamten deutschen Sprachraum und auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heimisch. Die Schwierigkeiten, die das grundsätzlich freie Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit in Deutschland mit sich bringen kann, zeigt sich an ihrem Beispiel deutlich.
So sind die osteuropäischen Roma-Immigranten der 1950er Jahre, die südosteuropäischen Roma, die seit den 1960er Jahren als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter zuwanderten und inzwischen hier heimisch geworden sind, sowie die Sinti und Roma, die seit den 1990er Jahren vor Krieg und Armut flüchteten oder einwanderten, in den Schutz der nationalen Minderheiten nicht einbezogen.
Dabei spielt auch keine Rolle, dass die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe zum Teil seit ihrer Geburt in Deutschland leben und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Schutz der Sprache
Die Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der deutschen Sinti und Roma werden durch Gesetze besonders geschützt. Geschützt und gefördert wird in Deutschland zudem die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch), die keiner definierten nationalen Minderheit zuzuordnen ist.
In Brandenburg ist der Schutz der Sorben/Wenden sowie der Schutz der Sinti und Roma in der Verfassung festgeschrieben.
BLPB, Juli 2022
(unter Nutzung von: Bundesministerium des Innern (BMI): Nationale Minderheiten in Deutschland sowie der Broschüre Nationale Minderheiten, Minderheitensprachen und die Regionalsprache Niederdeutsch in Deutschland)
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