Das Wort bedeutet Gleichsetzung, Gleichstellung oder zahlenmäßige Gleichheit. Es wird in unterschiedlichen Bereichen aber für verschiedene Sachverhalte benutzt.
In Politik und Gesellschaft bezieht sich der Begriff Parität auf eine gleichmäßige Verteilung - etwa von Stimmen in einem Gremium, auf die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter, aber auch auf gerechte gesellschaftliche Verteilungsverhältnisse. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, einer der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, tritt zum Beispiel für soziale Gerechtigkeit ein und weist darauf bereits in seinem Namen hin.
Brandenburg will in Sachen Gleichstellung mehr bewegen: Es geht um eine Gesellschaft, die es möglich macht, Familie neu zu denken und die aus veralteten Rollenbildern heraustritt.
In der Wirtschaft wird der Begriff am häufigsten am Devisenmarkt verwendet. Er beschreibt den Punkt, an dem zwei Währungen den gleichen Wert haben. Dies hat zur Folge, dass der Wechselkurs zwischen den beiden Währungen exakt 1 zu 1 ist. Im IT-Bereich bezeichnet Parität eine Technik, die bei Computern überprüft, ob Daten bei der Übertragung oder beim Verschieben zwischen Speicherorten verloren oder überschrieben wurden. In der Mathematik steht Parität für die Eigenschaft einer Zahl, gerade oder ungerade zu sein. In der Physik ist es eine Größe für Symmetrieeigenschaften. Sie gibt das Verhalten eines physikalischen Systems gegenüber räumlichen Spiegelungen an.
Ein Beispiel aus dem Alltag ist die Beobachtung, dass nicht alle Dinge in der Natur mit ihrem Spiegelbild übereinstimmen. Beispielsweise ergibt die rechte Hand gespiegelt die linke, eine rechtsdrehende Schraube sieht im Spiegel linksdrehend aus.
Die genannten Beispiele zeigen die praktische Bedeutung, die sich aus der Anwendung des Paritätsbegriffs für Natur und Gesellschaft ergibt.
Ein bemerkenswertes Beispiel aus der brandenburgischen Landespolitik ist das Parité-Gesetz (auch: Paritätsgesetz). Das Gesetz sollte die Parteien verpflichten, bei Landtagswahlen ebenso viele Frauen wie Männer als Kandidierende auf den Wahllisten aufzustellen. Direktkandidierende in den Wahlkreisen waren davon ausgenommen. Brandenburg hatte mit dem Gesetz im Januar 2019 rechtliches Neuland betreten, denn es war das erste seiner Art in Deutschland. Thüringen folgte kurze Zeit später. Im Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für nichtig. In Brandenburg wurde es im Oktober als verfassungswidrig erklärt.
BLPB, September 2019 (zuletzt bearbeitet im Oktober 2020)
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