Was die Bundesrepublik ausmacht
Mit dem Begriff Freiheitliche Demokratische Grundordnung (FDGO) ist nicht die Verfassung oder das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen wichtigsten Grundsätze der Demokratie in Deutschland.
Welche dazu gehören, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt: Die Menschenrechte werden gewahrt. Alle Menschen sind frei und vor dem Gesetz gleich. Die Verwaltung befolgt die Gesetze. Unabhängige Gerichte kontrollieren ihre Einhaltung. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.
In regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regieren soll. Dabei hat es die Wahl zwischen konkurrierenden Parteien. Wer die Mehrheit der Wählerstimmen erhält, regiert anschließend. Die Regierungszeit ist begrenzt. Eine Partei, die regiert, muss auch wieder abgewählt werden können.
Will eine Partei oder Organisation die freiheitliche demokratische Grundordnung einschränken oder abschaffen, kann sie verboten werden.
- Sehhilfe
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BLPB, Oktober 2021
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