Freiheitliche demokratische Grundordnung

Was die Bundesrepublik ausmacht

Mit dem Begriff Freiheitliche Demokratische Grundordnung (FDGO) ist nicht die Verfassung oder das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen wichtigsten Grundsätze der Demokratie in Deutschland.

Welche dazu gehören, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt: Die Menschenrechte werden gewahrt. Alle Menschen sind frei und vor dem Gesetz gleich. Die Verwaltung befolgt die Gesetze. Unabhängige Gerichte kontrollieren ihre Einhaltung. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.

In regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regieren soll. Dabei hat es die Wahl zwischen konkurrierenden Parteien. Wer die Mehrheit der Wählerstimmen erhält, regiert anschließend. Die Regierungszeit ist begrenzt. Eine Partei, die regiert, muss auch wieder abgewählt werden können.

Will eine Partei oder Organisation die freiheitliche demokratische Grundordnung einschränken oder abschaffen, kann sie verboten werden.

Sehhilfe

 

Freiheitlich demokratische Grundordnung
© Großstadtzoo

Zu den unabänderlichen wichtigsten Grundsätzen der Demokratie gehören zum Beispiel: die Wahrung der Menschenrechte, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und das Recht des Volkes, in regelmäßigen allgemeinen Wahlen zu bestimmen, wer es regieren soll.

 

Missing Produkt.

 BLPB, Oktober 2021

Schlagworte

Kommentare

Kommentieren

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.