Deutschland ist ein Bundesstaat. Das heißt, dass es einerseits einen Gesamtstaat gibt: die Bundesrepublik Deutschland, auch „Bund“ genannt. Andererseits gibt es mehrere Gliedstaaten – die 16 Bundesländer, zu denen auch Brandenburg zählt. Jedes Land organisiert sich selbst, hat ein eigenes Parlament, eine Regierung und Gerichte.
Im deutschen Bundesstaat haben grundsätzlich die Länder das Recht, Gesetze zu machen. Auf Landesebene entscheiden sie in ihren Parlamenten über viele wichtige Themen wie Schulen und Polizei selbst und setzen die Gesetze innerhalb der Landesgrenzen mit ihren Regierungen um.
Auf Bundesebene werden dann die Dinge geregelt, die einheitlich für ganz Deutschland gelten sollen. Dafür sind der Bundestag, der Bundesrat, in dem die Länderregierungen vertreten sind, und die Bundesregierung zuständig. Was die Bundesländer alleine entscheiden dürfen und was auf Bundesebene entschieden wird, regelt unsere Verfassung: das Grundgesetz.
Es gibt noch eine die dritte politische Ebene in Deutschland – neben dem Bund und den Bundesländern: Die kommunale Ebene. Das sind zum Beispiel Gemeinden, Städte und Landkreise. Sie entscheiden eigenständig, was vor der Haustür passiert. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Planung von Neubauten, die Betreuung in Kitas und Horten, aber auch die Wasserversorgung und Müllabfuhr.
Eine immer größere Rolle für die deutsche Politik spielt die Europäische Union: Auf europäischer Ebene werden zum Beispiel im Umwelt- und Verbraucherschutz Regeln einheitlich für alle Mitgliedsstaaten festgelegt und dann von den Regierungen der einzelnen Staaten umgesetzt. Dafür wurden gemeinsame Institutionen aller Mitglieder geschaffen, wie das Europaparlament oder die Europäische Kommission.
Für die Frage, wer für was zuständig sein soll, gilt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: Eine staatliche Aufgabe soll möglichst von der kleinsten, wohnortsnahen Ebene erledigt werden. Das ist aber nicht immer sinnvoll: Nicht jeder Ort braucht eine eigene Oberschule, nicht jede Stadt kann sich ein eigenes Krankenhaus leisten, die Polizei kann schlecht an jeder Stadtgrenze anhalten. Dann übernimmt die nächst höhere Ebene die Aufgabe.
Quelle: Wissen kompakt: Wahlen, Landtag Brandenburg, Juni 2013
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Kommentare
KommentierenMachtverteilung in Deutschland.
Es fehlen in der Aufführung die Besatzungsgruppierungen, denn der BRD-Gesetzgebung haben wir (laut Politiker und Beweise im Internet) noch immer eine Zeit der Besatzung.
Denn ein Friedensvertrag wurde bisher leider nicht abgeschlossen, somit schlussfolgere ich, das der zweite Weltkrieg bisher nicht beendet ist.
Das erklärt weshalb Länder (mit Unterstützung und/oder Beteiligung der BRD) angegriffen werden, dies ohne Kriegserklärung Krieg geführt wird.
@Gast Machtverteilung in Deutschl
Mit den Pariser Verträgen von 1955 wurde die Bundesrepublik zum souveränen Staat, das Besatzungsstatut erlosch. Die Alliierten wurden von Besatzungsmächten zu Verbündeten.
In den Verträgen zwei plus vier zur Wiedervereinigung Deutschlands wurden alle Fragen geklärt, die in einem Friedensvertrag geklärt werden.
Zur weiteren Information empfehle ich einen Kurs zur politischen Bildung.
Freundliche Grüße C.Stagl
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