Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtags Brandenburg ist Potsdam. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Gesetzgebung, außerdem die Kontrolle der Regierung sowie Haushaltsfragen.
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das heißt, das Volk wählt Männer und Frauen, die ihre Interessen vertreten (repräsentieren). Diese Vertreter oder Repräsentanten heißen Abgeordnete. Sie bilden das Parlament, zum Beispiel den Deutschen Bundestag oder den Landtag in einem Bundesland. Das Parlament erlässt die Gesetze stellvertretend für das Volk.
Landtag Brandenburg
In Brandenburg wählen die Bürger des Landes alle fünf Jahre ihr Parlament. Das Parlament heißt Landtag, so wie in den meisten anderen Bundesländern. Der Landtag Brandenburg befindet sich in der Landeshauptstadt Potsdam. Er besteht aus mindestens 88 und maximal 110 Abgeordneten.
Die Abgeordneten des Landtags wählen den Ministerpräsidenten oder die -präsidentin. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Gesetzgebung (Legislative), außerdem die Kontrolle der Regierung sowie Haushaltsfragen. Das bedeutet, das Parlament entscheidet mit über das Budget der Regierung und bestimmt somit, wie viel Geld wofür ausgegeben wird.
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und muss sich dem Landtag gegenüber verantworten, ebenso die Minister/-innen für ihre Geschäftsbereiche. Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag und seine Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, über Grundsatzfragen der Raumordnung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten.
Eine zweite große Aufgabe ist der Haushalt. Der Landtag beschließt per Gesetz den Haushaltsplan des Landes und bestimmt somit, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Über die Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes legt der Finanzminister oder die Finanzministerin vor dem Landtag nach jedem Haushaltsjahr Rechenschaft ab. Der Landtag wählt die Mitglieder des Landesrechnungshofs, der die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes prüft.
Die Abgeordneten haben das Recht, Fragen an die Landesregierung zu stellen. Die Geschäftsordnung des Landtags enthält dafür ein umfassendes Instrumentarium: Große Anfrage, Kleine Anfrage, Fragestunde und Aktuelle Stunde. Die Landesregierung ist verpflichtet, Fragen von Landtagsabgeordneten unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten. Die Abgeordneten haben das Recht auf Zugang zu den Behörden und Dienststellen des Landes. Diese haben ihnen auf Verlangen Auskünfte zu erteilen sowie Akten und andere amtliche Unterlagen vorzulegen. Der Landtag kann Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen einsetzen.
Die Menschen in Brandenburg können mitbestimmen, wer in Brandenburg Entscheidungen trifft. Dafür gibt es alle 5 Jahre die Landtagswahl. Die Wahlen finden frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Die Volksvertretung wird in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl (Partei) werden dabei miteinander kombiniert. Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der neue Landtag zusammen.
BLPB, September 2019
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