Ministerpräsident
Die Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Im Land Brandenburg ist der Ministerpräsident der gewählte Regierungschef.
Der Ministerpräsident wird in geheimer Abstimmung vom Landtag gewählt. Er bestimmt die Leitlinien der Regierungspolitik, ist dem Landtag gegenüber für die Vorhaben der Regierung verantwortlich und vertritt das Land nach außen. Er spricht und verhandelt zum Beispiel mit dem Bundeskanzler oder einer Vertreterin oder einem Vertreter der Europäischen Union.
Er ernennt und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister, entscheidet wie viele es geben soll und welche Aufgaben sie haben. Zusätzlich vertritt der Ministerpräsident zusammen mit den anderen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten das Bundesland im Bundesrat.
Die Amtszeit des Ministerpräsidenten beträgt in der Regel fünf Jahre und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Er kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. Zudem kann der Landtag dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen, indem seine Mitglieder einen Nachfolger wählen. Umgekehrt kann der Ministerpräsident dem Landtag die Vertrauensfrage stellen. Findet die Vertrauensfrage keine Mehrheit, kann sich der Landtag auflösen oder der Ministerpräsident löst den Landtag auf, um neue Wahlen zu ermöglichen.
Das Büro des Ministerpräsidenten befindet sich in der Staatskanzlei. Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Dort arbeiten rund 180 Menschen und unterstützen ihn bei seinen Aufgaben. In seinem Büro arbeiten fünf Personen direkt mit ihm zusammen. Die Staatskanzlei steuert und koordiniert die Landesregierung und trägt auch den Beinamen „Regierungszentrale“. Sie ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung verantwortlich. Das heißt, sie informiert die Bevölkerung über aktuelle Projekte und Vorhaben der Regierung. Geleitet wird die Staatskanzlei von ihrer Chefin, die als Ministerin auch zur Landesregierung gehört.
Seit seiner Neugründung im Oktober 1990 gab es im Land Brandenburg drei Ministerpräsidenten: Manfred Stolpe, Matthias Platzeck und Dietmar Woidke.
Dieses Hemdsärmelige, Bodenständige, Nonchalant-Volksnahe ist es, was die drei märkischen Ministerpräsidenten seit der Wende eint. Und doch sind sie grundverschieden. Drei Vätertypen, die für die drei Phasen Brandenburgs nach der Deutschen Einheit stehen.
Aus der Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 88 (Eid)
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
BLPB, Mai 2022