Jede Stimme zählt
Das Grundgesetz legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dafür gibt es Wahlen. Die Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente werden demokratisch gewählt. Das heißt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Demokratische Wahlen übertragen politische Macht vom Volk auf die gewählten Parteien und ihre Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten). Im Begriff der "repräsentativen Demokratie" spiegelt sich dieses Prinzip wider.
Grundsätzlich ziehen nur Parteien in den Bundestag und die Landtage ein, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten (Fünf-Prozent-Hürde). In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für nationale Minderheiten, wie zum Beispiel die Sorben/Wenden in Brandenburg und Sachsen oder die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein.
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt, die Wahlen zu den Landtagen, zum Europaparlament sowie die Kommunalwahlen alle fünf Jahre. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament werden die Stimmen je nach Staat unterschiedlich stark gewertet. Dort gilt also nicht der Gleichheitsgrundsatz. Das soll sicherstellen, dass auch Staaten mit weniger Bevölkerung angemessen vertreten sind.
Nicht jede Wahl ist demokratisch: Wenn Parteien und Kandidierende willkürlich ausgeschlossen oder verfolgt werden oder Regierende das Wahlergebnis nachträglich verändern, findet eine Wahl nicht nach demokratischen Prinzipien statt.
- Sehhilfe
BLPB, Oktober 2021
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen